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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1327
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Bcllenz, Bollenz und Riviera, K37<» 1327

Zukömmt. Nach Abzug der Ausgaben bleiben noch 9V Kronen zu vertheilen; die Rechnung wird ge-

^hiiiigt, Absch. 501. I. 33<» Die Ausgaben des CommissärS Eberhard zu Vellenz betragen laut

^cjficgtjon 33 Sonnenkronen, 112 Kronen, 5 Dike, 2 Schill, und 6 Gulden; die Ausgaben auf der

"dicra ll Kronen; endlich die zu Bollenz 3 Kronen und 3 Dike. Absch. 501. g. 337. Landvogt

in Bollenz gibt Rechnung über das Malcfiz; nach Abzug der Ausgaben verbleiben 51 Krön, oder

' Kro jedes Ort; die Rechnung wird genehmigt. Absch. 501. !>. 338. Bezüglich der Strafen und

ußen bemerkt Vogt Zorn, daß durch einen Beschluß auf einem III-örtischen Tag zu Brunnen der dritte

ycil derselben der Landschaft Bolleuz, die zwei andern Theile ihm zugesprochen worden seien, mit der Be-

"KUng, daß er aus diesem Geld die andern Unkosten bezahle und daß auch sein Iahrlohu von 50 Krön, darin

Listen sxj,j ^ bereit, Rechnung abzulegen. Absch.501.i. 33!Z. Weil einige Priester in

" drei Vogteien den weltlichen Gerichten und Rechten nicht gehorchen und ihre Streitigkeiten vor den^sili»

. . den Richter, nämlich den Bischof von Moyland, ziehen, welches nicht allein den armen Unterthanen

lMwrlich, sondern auch den III Orten an ihren alten Freiheiten und Rechten höchst nachtheilig ist, und«est

Boch

erlassen, mit der Anzeigt, daß man den Priester Albrccht wegen seines Ungehorsams seiner Pfrün

^ »amentlich vor einiger Zeit der Pfarrer Albrecht zu Scmionc einen Span mit dem alten Vivenz

^ollenz »ach Mayland bat appellieren wollen, so wird an den Cardinal Borromäus eine ernste Bor-lulln

L ^'tsezt habe, und mit der dringenden Bitte, die III Orte bei ihren alten Freiheiten, Rechten und^»»iie» unverkümmcrt bleiben zu lasten. Je nachdem dann die Antwort des Cardinals lautet, will man

kestcr

^ über den Handel bcralhschlagen. Und weil die Priester in Bollenz sich rühmen, daß sie eine

. >che Bulle besizcn, welche sage, daß, wer mit ihnen spänig werde, sie vor dem geistlichen Richter be-aufgetragen, diese Bulle ihnen abzufordern und den drei Orten unverzüglich mitzutheilcn,

w ^üsse, und daß sie nicht schuldig seien, vor dem weltlichen Richter zu antworten, wird dem Landvogt

' Bolst

^ ü),ieu anzubefehlen, ohne Vorwisscn der III Orte niemanden vor geistliche Gerichte zu laden,"lch. 506, c..

lkij

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^lr-t. 3^q) Auf Jcihrrechuung hatte man dem Priester Hicronimus und der Commune Bcl-

bei top» Axgn. Buße geboten, die Capelle Santa Maria vor der Stadt herzustellen. Da man nunü Buße hat einziehen wollen, legt der Priester eine Rechnung vor, gemäß welcher er über 100 Krön.

verwendet hat; auch die Capellcnvögtc verantworten sich, daß es ihre Schuld nicht sei, daß

^ nicht weiter vorgerükt, indem sie schvn im Mai das Baumaterial bestellt und bezahlt haben, daßüber das große Wasser alles Holz weggeschwemmt und die Straßen unfahrbar gemacht habe und daß

"ndereö Holz müssen fällen lassen. Diese Verantwortungen werden in den Abschied genommen,

' Obern es zu überlassen, ob sie sich damit begnügen wollen. Uebrigens wird ein neues Gebot

aßss ' ' . ^ _ . . .

tz,. , daß bei 100 Krön. Buße bis Martini die Capelle aufgebaut sein müsse. Absch. 520. g.' Es wird berichtet, daß in der St. Peters- und in der St. Blasius-Kirche die Messen nicht gemäß^"u»g abgehalten werden. Bezüglich der erstem Kirche verantwortet sich der Priester Andreas Burgo,^ ^gen Mangel an Priestern während der Pestilenz allerdings nicht alle Messen gelesen worden seien." übrigens 5 Krou. an die Capelle verwendet habe und daß er die versäumten Messen nachholen""rde. Anton delGüssa", der das Einkommen der andern Kirche bezieht, entschuldigt das Unter-