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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1324
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Bellen;, Bollen; und Riviera, 1Z7Z,

Landvogts je;t nachJsonia" (Osogna) verlegt worden, müssen ste von ihrem Dorf ;u dem Fahr, Jso"'°gegenüber, durch Privatgüter gehen oder aber einen weiten Umweg machen; diese Privaten haben Mnun anerboten, der Gemeinde eine offene Straße vom Dorf ;um Fahr durch ihre Güter machen ;u lasse",wenn man ihnen dagegen eben so viel Allmend gebe, Nri und Untcrwaldcn wollen entsprechen, daher si-h^Gesandten von Schwh;, höhere Genehmigung vorbehalten, auch nicht sondern wollen, Ab'sch. 426, o- ^31«». Weil die Gesandten dieses Jahr ab der Bartholomäi-Jahrrechnung gar wenig Geld heimgebr^haben und daher bc;üglich der Rechnung des Commissärs Hofer und des FiscalS Mißverständnisse er-wach,cn könnte», so wird der Commissär darüber einvernommen. Derselbe rechtfertigt sich nun se, ^man icine Rechnung in allen Theilen genehmigt. Um sich jedoch darüber ;u bcrathen wie man ^;u großen Kosten der AmtSlcute, Belohnung dcs Nachrichters u, a, m, mindern wolle wird es >uAbschied genommen. Absch, 426.- 31^. Der Commissär meldet, daß er gemäß Verordnung -iMUebertreter der Fischerordnung bestraft habe, daß diese aber behaupten, sie können nicht bestraft werde",weil jene Ordnung und Sa;ung nicht öffentlich bekannt gemacht worden sei und sie bisher stets oh"tVerhinderniig gefischt haben; weil nun die bei der Commune liegenden Briefe unter andern, sage", ^ke.n Commissär oder Vogt, bei 20 Dneaten Buße, gegen die Sazung zu fischen erlauben dürfe ' und "d.e Angeber^gemäß iener Verordnung den fünften Theil der Strafe fordern, so bitte er um Weisung, ^er m.t der «träfe fnrgahren ,olle oder nicht, - Wird in den Abschied genommen Absch 4'>6

Art, ->!-! », Marchs,r.i, »ü, .rrus, (S, Suzzaru«,u ,-7,mach, «u,uz. w »m,-s°-,° in B-ll.uj ihr.u z °»r,°» z.mSß ...rusich -ufa,.ll,.ü s-°pi'.> °"az.u, cx .s »der zu d-.s.u Captin n,ch, und -ah., ,u,. die

b,«h.r,z.r Il.buuz z..d.u ».»., idr,n .« sonst da»su s.mm.u würde, das, man Geld aus de« 0»»ub.r das G.dirg Ich-r.n muh.., - Wird ».» d.u aud.ru O.u ,u d.u Ädschi.u ,.o,um.

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(I.IIN genommen, Abich. 4-)0. l. '

Art 3»«i Die Kinder des ait-Landvogt Ulrich von Uri l w

lich über alle Strafen und Bußen ordentlich Rechnung abgel ^ " vorbringen! Ihr Vater habeBesoldung und für anderes sei ihm auf einige ausstehenden B»^' ^"^rdcrung aber für zweidicnste in Rom genommen, habe er den Sekclmeister Jarna worden; da er daranfKfi^v

leien die Gebüßten von ;wei Orten begnadigt worden und i.,?»^' ^ e>n;u;iehcu;

"c ;ur Bc;ahl»ng dieser Bußen gelangen können. Nachdem haben weder ihr Vaters

warum er jene Bußen nicht habe einstehen können, und sich s" ' ^^elmeister Zarna sich verantw"l '

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ungen sowie dieses Geld auf den 10, Apr'l