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Vellen;, Bollen; und Rivicra.
2k><» Commissär Hofer berichtet umständlich: Es seien ihm leztes Jahr viele Klagen zugekommen, daßeinige verdächtige Leute, mit Feuerbüchsen bewaffnet, während der Jahrmärkte zu Färis (Larese)stkuffle (Rovercdo) auf dem Mont Kenel (Monte Cenere) umherschweifen; auf die Anzeige, daß zwei der-selben im WirthshauS zu Cadnetsch (?Cadcnazzo) übernachtet, habe er auf dieselben fahnden lasse»selbe unter Lebensgefahr der hiemit Beauftragten in seine Gewalt bekommen; darauf habe er Vcrh^mit diesen Straßenräubcrn vorgenommen und gefunden, daß sie das Leben verwirkt haben; inzwischen ^der Fiscal von LaniS und später der Landvogt deren Auslieferung verlangt, weil die Verhaftung a>"dem Gebiet der Landschaft Lauis stattgefunden; nachdem er sich von der Bcgrnndetbcit dieses Verlangtüberzeugt und nachdem der Landvogt ihm zugesichert habe, daß er nach einigen Tagen die ergangen^Kosten berichtigen werde, habe er die Gefangenen ausgeliefert; seither habe er aber ungeachtet wic^Holter Reklamationen beim Landvogt und bei den eidgenössischen Gesandten nicht zur BezahlungKosten und zur Vergütung seiner Auslagen gelangen können; deßhalb bitte er, ihm zur Bezahlung ^verhelfen. Da man die Billigkeit seines Begehrens einsieht, wird es in den Abschied genommen; zng^werden die Gesandten von Schwhz ganz freundlich ersucht, den Landvogt Lili zur Vergütung jeneranzuhalten, indem man sonst dem Commissär erlauben würde, auf Hab und Gut des Landvogts Lili, ^er es finde, zu greifen. Absch. 428. a. — Z«>7. Commissär Hofer berichtet, daß er auf das Begehtder Verwandten des ermordeten Zirizano lange Zeit auf die Thätcr gefahndet habe, daß dadurch g^Unkosten entstanden seien, daß aber jene ihm die Kosten zu vergüten sich weigern, vorbringend, daß "von Amts wegen zu diesen Maßnahmen verpflichtet gewesen sei. Die Beschwerde' wird in denAbs^genommen; dem Commissär aber wird eine Bescheinigung ausgestellt, daß des Zirizano Erben Mdem Commissär über Kosten und Belohnung gütlich abfinden mögen. Absch 428 >. — Dic
Bellen; bitten, man möchte wegen der theuern Zeiten und weil sie keinen andern Verdienst alswenigen Wein haben, das Verbot der Wein- und KornauSfuhr nach Bünden aufheben, indem Msprechen, nichts in das Hcrzogthum Mahland verkaufen zu wollen. Das Gesuch wird von Co»"'"^'Hofer und von Tiber Burgo unterstüzt, welche näher erläutern, wie die Bündner auf denzu Luggarus Korn nach Belieben kaufen und wie auf diese Weise die Märkte in Bellenz ganz >»gang kommen, was den Bcllenzern zu empfindlichem Schaden gereiche. Daher wird ihnen auf Ratifi^'hin erlaubt, ihren Wein nach Bünden und an andere Orte, nur nicht in's Mahländischc, zu verkaufdagegen sollen sie dem aus Savohen und aus Mahland kommenden Getraide den DurchpaßEs wird bezüglich des Kornkaufs der Bündncr auch an Lueern geschrieben. Absch 428 o. —
Burgo führt Beschwerde, daß Hauptmann Kamill (Burgo) und er, die den Zoll zu Bellenz gegenwärtigJahr erhalten haben, durch den Hürlimann von Zug und einen aus dem Bcrnergebict bei den Ot'gverunglimpft worden feien, als ob sie ihnen mehr Zoll als billig abgenommen. Nach genauemder Sache wird au Zug geschrieben, es möchte den Hürlimann dazu anhalten, daß er von seine» "g,fugten Klagen abstehe. Absch. 423. ei. — 3M». Auf dic Klage des Tiber Burgo, daß der Conti" gdem Vcltlin schon wiederholt durch die Grafschaft Bellen; Vieh getrieben aber keinen Zoll bezahlt gungeachtet wiederholter Vorladungen nie vor Recht erjchienen sei, wird ihm erlaubt, auf des Conti"
und Gut, wo er solches in der Stadt und Grafschaft Bellen; betrete, zu greifen. Daneben
im Namen der Zollner die Bitte, man möchte gemäß bisheriger Ucbung bekannt machen, daß alle, ""gGüter oder anderes durch Stadt und Grafschaft Bellenz führen oder treiben, sie seien zollfrei oder >"