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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Bellenz, Bollenz und Riviera, IS73.

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dak die Landvögte über alle und jede Bußenbührliches Verhalten der Annsleute bestrafter . ^ ^ «lt-Landvogt Ulrich von Uri,

Ehrlich Rechnung ablegen, Absch. 409, >u ^..^..aen für Unkosten bei Beherbergung der Richterd°ß er für Jahrgehalt, für Auslagen ^ dem Sekelmeister ^sohlen, das Ausstehende mit

^-> m, immer noch Anforderungen ^ wa w' Rechnung abzulegen, bei Strafe

Förderung einzuziehen und über alle "W » ^^enzen und Mithaften dazu anhalten,

t Ungnade. An den Landvogt wird gc, ü . ^u-Landvogl Uli (von Uri) und Schreiber

^ sie die auf dem Tag zu Stans erkann c> ^ Meister Anton Galetti, der an einem Bol-

^"Mentlcn unverzüglich bezahlen .^rtreiber. einen Todtschlag begangen hat. bittet unter

'Per. nämlich des Herzogs von Parma ? verwandten des Gctödteten um Liberatiom - W.rd in

Biegung des Abfindungö-Jnstrumentr Anwälte derer von Bellenz begehren ein Schreiben an

Abschied genommen, Absch, 409. ^ zu Rappcrswyl die Märchen zwischen

"de Landschreibcr zu LauiS und Lugg . berichtigen und die Marchstcine sezcu. Es wird

"Landschaft Luggarus und der Grastet) f ^ -.j -n Baden die Sache anregen und sich

>.°ch.u, D°,.-w. W.U.» w «> M

unbilligen Verzögerungen ^ Da nialcfizischeu oder criminaiischen Bußen

>t m,t Luggarus, (S, Luggarur, . ^ ^ Unkosten gar wenig ertragen, beschließen di? Gc,audtcn

gen der durch die Amtsleute Venns ) ^ ^ ^theilt werden sollen, von

n ^chwhz und Unterwalden. daß d ^ ^kommen olle,

n der eine den dre. Orten de ^ ^ drei ,yrem

^ der Landvogt und d.e Land et ^ ^ 2««, Denen von

Nichts abgehen ,oll, - Ur « ^ den alten Restanzen

'sch lDongio) werden an den l. ^ ^ ^ ^^infrage des Laudvogts. wie er nch bc.

^ Bußen angewiesen werden, Alstch- ^'^rung zu .galten habe, bemerkt Uri, daß sich der Vogts"ben eines Priesters bezuglich e ^'kardinal Borromäus und den Priestern daraus ent-

. ">l.ch" be.ichmen soll, damit kc>' ^ ^ dem Verhältniß des Ertrags der

^ Unterwaldcn bemerkt, der Vogt ^ ^ ^ ^ Gott und der Welt ver-

öde gcnommeii; dcfihalb soll er aue» ^ ^ 2?»«» Es wird verordnet, jedes

^°"en könne, Schwyz nimmt es ^^v^.uvappen in die ,ic..e Kirche zu Belleuz schcuken; auf^ W 4 Krön, für ein Fenster '«'"""^ron ausbezahle», Absch, 4l9, i, - 2k». Seine Meinung.Errechnung sollen die Gesandten r.c ^ Verwendung

Pich der Supplicdtion um Ratb > j^eo Ort nach Schwyz schikcn, Absch, 419, k

du von Seite der Gesandten von Schwyz i ^ Vorfall, wo einer

°^Nti^ ^°'U"ussar Hoftr über ^^^.jcben. er soll in allen Sachen strafen und handeln.

^"U.ch ein Mädchen geküßt hat. wird 'hm gel , ^ ^ ^ ^ Marchstrcit mit Luggarus,

" es vor Gott und der Welt verantworten to> ennetbirgischen Vögte und Commissarieu

^zgarus. Art, 155.) - 2k»9, Einen Anzug " - ^ ^ ^ Ä?>5 Schwyz begehrt, daßdie Gesandten der drei Orte au ihre Obern 9 ^ der Vivenzen

" dem Vogt Mispel die großen Kosten, welche ei ^ ^^^igert. wird der Handel dennoch auf

^°Uen; gehabt, vergüte, Obschou nun N"wa ' ^ Abschied genommen, Absch, 42K, t.

dringende Begehren der Gesandten von Schwyz ' r