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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1295
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Bellen;, Bollenz und Riviera 1337 lZss.5

jedoch nur auf Ratification hin. Absch. 40. t>. 13. DieEommunität" Bellen; wird ersucht,w Kronenwirth Hans Moor den Kornhandel neben seiner Wirthschaft zu erlauben. Die von ibrseilte abschlägige Antwort wird in den Abschied genommen. Absch. 40. c. Die Boten find be-auftragt, einen Streit zwischen der Stadt und Grafschaft Bellenz wegen derWehn" oberhalb der Stadt^ dcreinbarcn zu suchen. Da aber auf wiederholte Bekanntmachung die Parteien nicht erscheinen,^ die Sache in den Abschied genommen. Absch. 40. cl. 13. Ein Waidgaugsstreit zwischen denk» Communen Lodrino und CreSeiano wird an Ort und Stelle untersucht und der Befund laut Ju-do ^ Abschied genommen. Absch. 40. o. 1<» Der Landvogt und die drei GcschwornenUnd melden, daß zwei Artikel ihrer Statuten in Betreff des Erbrechts einander widerspreche»,

^ bitten um Bestätigung des altern Artikels, gemäß welchem eines Bruders eheliche Kinder sammrUnd übenden Brüdern und Schwestern ihres BatcrS die ohne leibliche Erben gestorbenen Brüder^ Schwestern ihres Vaters erben können, und um Aufhebung des später» Artikels. Wird inAbschied genommen. Absch. 40. k. ii7. Das Gesuch des Fähnrichs von Bollenz, ein an seine

df, > grenzendes kleines Stük Allmend einschlagen zu dürfen, wird nach Anhörung dcö LandvogtS in^ Abschjxh genommen. Absch. 40. g. 1H. Die Amtsrechnung von Bellenz verzeigt an Ausgaben^ ken., ig Dike, 48 Bozen. (Die Einnahmen sind nicht angegeben). Absch. 40. Ii. Itt Hicrouimu?

dou Bellen; macht die Anzeige, daß die Stift seinen Sohn Achilles, der sich dem priestcrlichcn^Uge, ^ ^ldmen wolle, gemäß Testament des Airoldus Rusca vom 21. Oktober 1057 zum ExspectantcnNlomiiien habe. ES wird dieses Testament bestätigt mit dem Vorbehalt, daß die Pfründe inzwischenPoster versehen werde; Uri stimmt nicht dazu. Absch. 47. o. 2^. Uri meldet, die von Livi-gx. schweren sich darüber, daß die von Bellen; eine Strafe von nur 10 Kronen auf den Bruch ihresbei, Friedens gcsczt, während sie (die Liviner) den Friedbruch bei hoher Strafe verboten ha-

^lhech^ derlangt, daß man die Buße beiderseits gleichstelle. Daher wird dem Commissär die WeisungRätheu die Klage derer von Livincn zu eröffnen und eine Verständigung zu versuchen,bst ^ ^>chon früher war der Antrag in den Abschied genommen worden, daß, wenn Briefe,

Rivicra oder Bellen; betreffend, ausgefertigt und besiegelt werden sollen, dieses jedesmal»Uo aus dem der jeweilige Landvogt ist, zu geschehen habe und daß, außer in dringenden Fälle»,

lAc» Vogteien kommende Missivc stets nur von dem Ort, das den Laudvogt dort hat, zu eröffnen^bscl, ^ zum Entscheid, ob man es dabei belassen wolle oder nicht, in den Abschied genommen.

^ ^ ^ 22. Dem Commissär wird aufgetragen, den Schloßknechten die Ordonnanz zu verlesengeben, damit jeder wisse, wie er sich zu Verhalten habe Der Antrag, daßde,, ^"kunft alle zwei Jahre beim jedesmaligen Aufritt des Commissärs geschehen möchte, wird inÜ^uommen. Absch. 47. <i. 23. Hinsichtlich der ungcbübrlichen Zinsen wird den Landvögtendaß fic jedermann warnen sollen, einen größer» Zins als 5 vom 100 zu nehmen, indemnicht nur kein Recht ergehen lassen, sondern sie noch strafen werde, und daß Verschrei-durch die Landvögte besiegelt werden müssen. Absch. >47. k.. Auf das Gesuch des^ ^imon de Gcnalis, ihm die vom Landvogt auferlegte Buße von uO Krön, zu ermäßigen, wirdHcii,^' ^ dem Landvogt an seine Kosten 15 Kronen bezahlen soll, daß man sich aber der übrigen^ annehmen wolle und daß er es selbst zn verantworten habe, wenn er den Eid nicht gehalten^bsch, 47 ^ ^ ZZ. Dem Gesuch des Apothekers Christoph Seeund, um Bestätigung eines zwischen