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Mainthal,
Strafsachen.
Art. 48i!, (15-16), Der Landvogt machl die Anzeige, daß ein gewisser Ryblaß (Bellasi) von Pra",den er wegen Lästerungen gegen die hl. Messe und die Beicht halte bestrafen sollen, vom Landvogt Sul-pitiuö Brügglcr von Bern libericrt worden sei, und begehrt Weisung über sein Verhalten. — Wird wden Abschied genommen. Absch 20. I>. — 48«. (1560). Da die vom Landvogt über den Hans Franzo»'eingesendeten Kundschaften hinsichtlich dessen Lästerungen gegen die hl, Messe einander widersprechen, wirdihm aufgetragen, die Kundschaften bei geschwornen Eiden aufzunehmen und selbe auf nächsten Tag Z"senden, Absch. 90. min. — 58-5. Der Landvogt berichtet, er habe den Franzoni von „Manzai" (? M"'zonio) wegen dessen Lästerungen über die Messe und die Priester zur Rede gestellt und dessen Geständniserlangt, und begehrt Weisung, wie er denselben bestrafen solle. — Wird zur JnstructionScrthcilung ^nächste Jahrrcchnuug in den Abschied genommen, Absch, 93. Iili. — (1560), Der Landvogt
das Ansuchen, man möchte verordnen, daß solche, welche unter einem Landvogt einen Frevel bcgange"und sich flüchtig gemacht haben, durch den nachfolgenden Landvogt nicht liberiert werden dürfen^ bc^rsie an erster» die Buße bezahlt, — Wird in den Abschied genommen. Absch, 198 e — 487 <lo^Landschreibcr von Mcntlcn bittet im Namen des flüchtigen HanS Otton von Matten der in einemden Hans Baston umgebracht, aber seither sich mit den Verwandten des Gctödtctc'n vertragen hat,Liberation, - Wird all i.wl. nonllum genommen. Absch, 055. g. - 488. (1572) ^cr Landschreibcr H-""'Franschon (Franzoni) klagt im Namen des Jakob Lorenzin von Luggarus. daß die zwei Vettern BornasPell.n. leztes Jahr den Bapt.sta Lorenzin erschossen, vom Landvogt dann als Mörder verrufenseien und auf lczter Errechnung zu Luggarus die Liberation erlangt haben, obschon sie mit derund den Vcrwanrtcn des Getodteten noch keinen Frieden gemacht. - ^ wird daher dem LandvogtLuggarus befohlen, d.c L.bcrat.on wieder zu seine» Händen abzufordern und die Tkäter neucrd.ng"
Absch, ZW, Ph.sspp z,.„z°ss d.« M-iM.I, dc, s-mcr -
Landvogt G.mper verrufen worden war, bittet um Geleit, damit er seine Unschuld dartbun könne Lei"'Untersuch der Proceßaktcn ergibt sich aber, daß er seines Bruders Sohn vergiftet die Frau seinesgenothzüchtiget und einige Diebstähle verübt hat. Nachdem man ihn nun auf der Folter inauiricrt,er zum Tod durch das Schwert verurtheilt und hingerichtet, Absch, 416 I. . ,t<N» Die
des Anton Svero von Somco. der mit einer Büchse den Anton Rama verwundet hatte bittet u». ^Liberation, da der Verlezte nicht gestorben sei und der Thäter Verzeihung von diesem erla'nat habe 6»"^Uri, Basel, Frciburg und Schaffhauscn wollen nicht dazu stimmen, Absch 609 ... - 4?tl (1584) ^Angehörigen deS Johann de Zani Marthiola. der wegen Friedbruch gefangen sizt beschweren '>cb'der Landvogt die angebotene Bürgschaft nicht annehmen und auch den Handel weder gütlicb nvcb ^lich aussprechet) wolle, und bitten um Rath und Hülfe, - Es wird erkennt, daß dem von ihnenerlangten Beschluß nachgelebt werden soll, Absch, 674, ll. - 4?>2 Johann Jakob Pazzalino der ^Todtschlags an Johann Maragnitto angeklagt war, wird liberiert; der Handel wird icdocl, m den Slbs^genommen, Absch, 687. I.. - 4k,Ä. Landvogt Bäldi hatte dem „Scherrer" aus dem Mainthal wäl'^dessen Abwesenheit eine Buße von 1000 Kronen auferlegt. Der leztere wird aber von der MelM"von freigesprochen, Absch, 687. 0. - 45,4 (1585). Die Verwandten des Johann Zanola der vvr 2"^,wegen Verdacht, eine Frau umgebracht zu haben, verbannt worden war, nun aber durch Kunds-b^seine Unschuld darthun zu können glaubt, bitten um dessen Begnadigung. - Er wird frcigespr^"