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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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1287
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Mainthal,

^jung zi, Baden gewiesen, Absch, 342. I». 437 Weitläufige Verhandlung über den Span zwischen^ Commune Fusio einerseits und Uri für sich und im Namen seiner Untcrthaucn zu Eriels im Liviuer-^ anderseits in Betreff der Alp Campo la Torba. Beide Parteien suchen ihre Rechte darauf zu be-^ den, Die Verhandlung wird von den Gesandten der XI Orte in den Abschied genommen, mit^ Ermahnung au Uri, sich zu einem gütlichen Vergleich zu verstehen, Absch, 349, 438. (1570),, , Abseitig vorgebrachten Rcchtsamcn und Kundschaften wird verfügt: Uri soll zwei Abgeordnete be-werden die auf nächste Jahrrcchnung zu LuggaruS kommenden Gesandten aus ihnen aucherwählen, welche nach Beendigung der Jahrrechnung mit dem Laudvogt im Mainthal die Land-soll ""^'lChen, beiderseits die Kundschaften aufnehmen und dann eine gütliche Beilegung versuchenZollte diese nicht erhältlich sein, so soll der Handel wieder auf künftige Tagsazung gebracht wer-den x-^ 43?t, Unterredung der Gesandten Simon Wurstembcrger von Bern, Anton HaasAltern und Heinrich Elsingcr von Zug mit den zur Berichtigung dieses StrcithandclS abgeordneten' m»mann Jakob Arnold und alt-Landammann Peter A-Pro von Uri, Die Sache gelangt zu keinem>ütc^ ^ ^ August), Absch. 363, ci. 4ktt Abgeordnete der Commune Fusio klagen, daß der augeord-^^^cnscheiii betreffend ihren Streithandel mit Erielö zu keinem Resultat geführt habe, indem die^ ihrerseits beigebrachten Kundschaften nicht haben verhören lassen wollen, Nach^""3 der Erwiederung der Gesandten von Uri werden drei Gesandten bezeichnet, welche im Namen^te Uri bitten sollen, sich zu einem Vergleich zu verstehen. Der Handel wird nochmals in den3enommen, Absch, 367, n. (ttit (1571), Zur gütlichen Beilegung dieser Anstände waren auf»be/., ,^^""3-Schultheiß Pfhffer die Landammänner Abhberg und Lussi bezeichnet worden; da^chiem^^ tvogen deS ungestümen Wetters in der Sache nichts hatte gethan werden können, werden dieerinnert, nochmals einen Tag anzusezcn und selben den Parteien zu verkünden, Absch, 369, b.»,H , Anstand wird nochmals in den Abschied genommen, Absch, 370, o. 4t»3. Schultheiß Pfhfferttiz.., ^ ^udammänner Abhberg und Lussi sollen zu gelegener Zeit nach Uri sich verfügen und allenm anwenden, damit die Anstände endlich berichtiget werden, Absch. 377. KK, 4<»H Auf

r. ^ 77..^ . .5^ ^ L. ^ k'.k

hörj^^ ^kr Gemeinde Fnsio wird nochmals an Uri geschrieben, es möchte sich Namens seiner Angcbogs , Eriels in gütliche Unterhandlung einlassen, damit ein Proccß vermieden werde. Dem Land-aufgetragen, sich in Betreff der Landmarch und der darüber vorhandenen Briefe nochmalsEtled' ^ kundigen und daS Resultat nach Baden zn schikcn, wo die Gesandten mit Vollmachten zur^,^""3 der Sache sich einfinden sollen, Absch, 334, i. - 4553 (1572). Schultheiß Pfhffer und die^sucs Abhberg und Lussi werden nochmals beauftragt, auf einem fcstzusczenden Tag Uri zu

^>ld^' ^ den Eidgenossen zu lieb in einen gütlichen Vergleich einlassen möchte. Der Handel

t?^ ^"^'M LIbschied genommen, um auf den Fall, daß Uri nicht entsprechen sollte, über die wei-

berathen zu können, Absch. 390, r, 4«ti Schultheiß Pfhffer erstattet Bericht, daß erIs ^"Crag mit den Laudammännern Abhberg und Lussi zu Beilegung der Anstände zwischen denenund denen von Fusio nach Uri sich verfügt habe, wo dann auf höhere Genehmigung hin!?in ^ ^rgleich zu Stande gekommen sei: Die Alp Campo la Torba soll derer von Eriels Eigcnthumtzh ""d Zum Gebiet von Uri gehören; die von Fusto haben daselbst keine Rechtsamen, daher weder imde^ Sommer Rechte auf Waidgang, Streue, Holz, Berg und Feld; dafür sotten die von EriclS" d"u Fusto auf St, Martinstag 400 Kronen bezahlen und jeder Theil die bisherigen Kosten an