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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1269
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Luggarus. 1269

Frevel bestraft werden soll, ihnen schriftlich mitgetheilt, Absch, 46. p. (1573).

halt ü^ift verschiedene in Italien geschlagene Kreuzer vor und begehrt Weisung über sein Ver-

Deßhalb wird bekannt gemacht, es möge jeder die Kreuzer nehmen, wie er sie wieder loszuwerdene. Die Sache wird zudem in den Abschied genommen. Absch. 42V. g.

IS. Straften.

(1556). Die Boten der neun Orte sollen darüber referieren, was man mit denen von Uri,und Nidwaldcn in Betreff der schlechten Straße von Bellenz nach Luggarns und über den Mont(Cenere) gesprochen hat, damit ans künftiger Jahrrechnung das erforderliche angeordnet werde.. . ^ ^ -9S (1567). Es soll dem Landvogt Austrag gegeben werden, daß er die Anstößer dazudie Straßenach dem Engadin" herzustellen. Absch. 3V3. g.

!<». Hvllsachen; ZvUlehr«.

ss, ^9<». (1558). Dem Francesco Rusca wird der Zoll um 1365 Kronen gegen genügende Bürg-Absch. 58. o. Die Zollner bitten um Nachlaß an ihrem Pachtzins. Obschon

^ keinem Nachlaß stimmen wollen und ihren Antheil gemäß Lehcnbrief verlangen, soMehrheit beschlossen, das Gesuch in den Abschied zu nehmen, um auf nächstem Tageine,/'''''^ eutscheiden. Alstch. 66. ii. HS58. (1559). Die Zollner haben lezteö Jahr das Lehen fürdey, Abstichen Zins von 1365 Kronen erhalten; daran haben sie bereits 8V Krn. dem Roll, 6V Krn.

Statthalter und 26 Krn. dem alt-LandvogtBctschgcr" (Betschart) im Mainthal auf Rechnung lautden"? b^ahlt; den Nest entrichten sie jezt. Absch. 77. o. i2S»9. (1560). Als Entschädigung für»enk^ '^encn Schaden wird der Zoll kür die folgenden zwei Jahre den Zöllnern wieder um 1100 Son-verliehen. Absch. 106. cl. 3M». (1563). Nachdem man die Verleihung deS Zöllschens zu^hle,^^ ^ bisherigen Zollner bestätigt hat, wird den Landvögten zu Lauiö und Luggarus anbe-^ 5^ Albrecht de Sala oder sein Vetter Louis Orelli denselben dieses streitig machen wollten, diese

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Krön, zu strafen. Absch. 205. aa.(1565). Die Zollner zu Luggarus klagen, daß sie

Prst und wegen Sperrung des Weins in großen Schaden gekommen seien, und bitten

um

Lehenbrief dieselben Begünstigungen enthält wie derjenige der Zollner zu Lauis, soDen m ebenfalls 200 Kronen für daö verflossene Jahr nachgelassen. Absch. 251. a. (1566)."kälten der Landschaft wird vorgehalten, daß sie wegen der Pest die Waaren nicht durch dieselbe

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Ech " ""Meren lassen, was den Eidgenossen an ihren Zöllen wesentlichen Abbruch und den KaufherrenZ(y bringe. Sie verantworten sich darüber. Absch. 270. b. 3<»3. Den Zollnern werden^»d ihrem schuldigen Pachtzins von 1000 Sonnenkron. nachgelassen, weil sowohl in Dcutsch-

^llt^Q ^ b^n welschen Ländern lange die Pest regiert hatte. Absch. 270. ll. 39^ n. 3tt3 (1568).^ M^^b"iter Franz RuSca bittet für sich und seine Mithaften um einen entsprechenden Nachlaß an^i>is ^'^ni»me für den Zoll zu Luggarus, der ihnen im Jahr 1563 auf sechs Jahre um einen jährlichenTh bon looo S.-Kron. verliehen worden war, weil sie in den leztcn Jahren wegen der Pestilenz großenl5ss>/" erlitten haben, ferner um Verleihung des Zgllpachts auf sechs weitere Jahre (von 1570 bisDch he sich von ihrem Schaden einigermaßen erholen können. - In Berüksichtignng des erlittenen

" wird ihnen in ihrem zweiten Gesuch entsprochen, jedoch unter der Bedingung, daß sie von