Druckschrift 
4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
1237
Einzelbild herunterladen
 

Mendris. 1237

^rrcii dazu anhalten möchte, ihm behülflich zu sein. Seiner Bitte wird entsprochen; die Gesandten abercu auf die Jahrrcchnung Vollmachten mitbringen, nöthigenfalls die Domherren anzuhalten, daß sie ihnden gotteödienstlichen Verrichtungen unterstüzen. Absch. 284. II. ZK4.. (1570). Der Landvogt be-ll, ^ daß der Bischof von Como einem Priester, dem er, der Landvogt, gemäß seines Rechts einerunde verliehen hatte, die Bestätigung verweigert und einem andern die Pfründe übergeben habe, was^ Landvogtö sowohl als der Eidgenossen Rechte beeinträchtige. Absch. 356. Ii. S<»2. (1571). Deru vogt berichtet, daß drei Pfründen in der Landschaft Mendris erlediget seien, die dem Landvogt imste ^ regierenden Orte zu verleihen zustehen, daß aber, als er sie habe besezcn wollen, kein Prie-^ habe annehmen dürfen, indem es ihnen bei Strafe des BanneS vom Bischof von Como verboten»nd ^ befohlen, benannte Pfründen an unbescholtene gelehrte Priester zu verleihen

de, ^ ^'^lich auf nächsten Tag zu Baden zu berichten, wenn er daran gehindert werden sollte. An" Bischof wird geschrieben, er möchte den Landvogt gewähren lassen, oder aber, wenn er bezüglichek zu haben glaube, bis zum nächsten Tag zu Baden darüber berichten. Da nun auch zur^che daß, wenn die Verleihung dieser Pfründen dem Bischof zustehen sollte, dieses den Land-

"ögten

^ k!<»3. Der Bischof von Como antwortet, daß er gemäß des tridentinischen Conciliums die er-

^ P'cgien Abbruch bringen würde, so soll auch darüber auf nächstem Tage verhandelt werden. Absch.

s^gte» Pfl-guden ^ verleihen das Recht habe, daß im Evangelium geschrieben stehe, daß man dem Kai-^as des Kaisers, und Gott geben müsse, was Gottes sei, und daß im alten Testament Oza mit demP bestraft worden sei, weil er sich wider den Willen der Priester in geistliche Sachen gemischt babcx kklitt (1579). Der Landvogt wünscht Antwort über seine im verflossenen Deeemberstrii^^^ ^ Pricstcrschaft zu Mendris vorgelegten Fragen. Weil die meisten Orte darüber nicht in-sol/^ ^ben, wird es wieder in den Abschied genommen. Absch. 568. o. (1580). Jeder Bote

k>ord" Obern bringen, was dem Landvogt in Betreff der Fciertagspredigten zu Balerna befohlenAbsch. 581.0. Auf leztcr Jahrrechnung war der ErzPriester von Riva angeschuldigt

^ül/" ^ ^ einigen seiner Untertbanen die hl. Saeramcnte nicht habe crtheilcn wollen, weil sie einige!e>id ^ Pfründe angesprochen, nicht haben aufgeben wollen, und daß er sich geringschä-

^bscl/^' die weltliche Obrigkeit ausgesprochen habe. Er verantwortet sich nun hierüber befriedigend,den ^ ^»7- (1582). Baptista Maggi, Pfarrer zu Ligornctto, hatte zwei alte ehrbare Leute in

kvil üethan, weil sie die von ihm geforderte Summe für die ersten Früchte nicht hatten bezahlen^gcil ' dieselben in großen Schaden gekommen. Der Pfarrer, nun zur Verantwortung ge-

^ Befehl des Bisebofs von Como vor. Der Handel wird in den Abschied genommen

^bsiv befohlen, den Bann aufzulösen, unter Androhung von Ungnade und Absczung.