LauiS, ,,87
! !j Der Bote von Basel und der Landschrcibcr Josua zum Brunnen erinnern im Namen des alt-andvogtS von Lauis, Johannes Schwarz, gegenwärtig Schultheiß der Stadt Basel, daß ihm von seiner"'/^Verwaltung her immer noch 37 Kronen zukommen, — Wird nochmals in den Abschied genommen.Ich, l97,o. — IZ9 Der frühere Beschluß, bezüglich der beim Ausritt der Landvögte durch das Ent-^ßkureiten bis zur Dürrenmühle erlaufenen Unkosten wird wieder bestätigt; der Vorschlag für Abschaf-^ug verschiedener Unkosten in den Wirthshäuseru, welche bisher in den Rechnungen der Laudvögtc er-' ^"cn sind, wird in den Abschied genommen, Absch, 197, «I, — IHZ. Zu Verminderung der unnüzenHj? Aufritt der Landvögte wird ferner verordnet, daß die Landvögte, Statthalter, Landschreibcr und
^'^lc weder bei der Dürreumühlc, noch in den Wirthshäuseru, noch anderswo etwas auf RechnungAgierenden Ott? bezahlen solle» und daß jene, welche dem Landvogt entgegen reiten wollen, es auf"lkiie Kosten thun mögen, Absch, 205, e, — lUZ<» Damit nicht immer so große Ausgaben für den^usrath >m Schloß zu Lauis in Rechnung kommen, wird verordnet: Der Landschreiber soll ein genaues^ Nitarium über den HauSrath aufnehmen und jeder abtretende Landvogt soll in Gegenwart desWalters, Landschreibcrs und FisealS dem antretenden die Ucbergabc laut diesem Jnvcntarium machen;wendige Verbesserungen darf aber der Landvogt immerhin vornehmen. Diese Verordnung soll in
Eid
'ich
der Landvögtc eingetragen werden. Absch, 205, ll. — ZH7, (15K4), Die XU Orte vereinbaren
endlich vahi», daß jedes Ort jährlich seinen Boten auf die enuetbirgischcn Jahrrecbnungcn anbefehle,
>^^steu für den Aufritt des Landvogts bei der Dürreumühlc und in den Wirthshäuseru zuverrechnen zu lassen; wenn der Landvogt etwas schenken will, mag er es aus seinem Sckel thun,
'llten^^^ jährlich in große Unkosten bringen, da es auch oft vorkömmt, daß jemand sich als Abgeord-
^1 2lg ^ ^ ^ durch Absendung von Boten in die Orte und auf Tagsazungen
'udschaft jährlich in große Unkosten bringen, da es auch oft vorkömmt, daß jemand sich als Abgcord-yg , ^selben wählen lasse, um eigene Angelegenheiten vorzubringen, die Kosten aber glcichwobl der^lle ^'Utchne, so wird beschlossen: Es sollen die Anwälte über ihre Einnahmen und Ausgaben desw " wahres Rechnung ablegen, — Eine Reklamation gegen diesen Beschluß von den drei Landesfür-ei„ ^ Christoph Quadrio, FraneiScus Poceobcllo und Haus Jakob Broccho, welche behaupten, daßword^'^ Beschluß im Jahr 1558 wieder aufgehoben und daß damals ihre alten Freiheiten bestätigterlagt Abschied genommen, Absch, 229, 1. — (1505>. Ungeachtet der dagegen
vg.,. Beschlüsse wurden 57 Kronen für Zchrung der Gesandten auf lezter Jahrrechnung bei deriede ^ Mvoi-no) in Rechnung gebracht. Dieses wird all rokoro.nllnm genommen, da dieses Jahr
^''^udte seine dortige Zehrung selbst bezahlt hat, Absch. 249.1,, — l ßM, (15K6). Dem abtretcn-^bvogt war anbefohlen worden, binnen acht Tagen die vielen noch ausstehenden Bußen einzuzie-^ jahrrechnung zu Luggarus zu verrechnen. Da nun der Landschreiber nur 2c>
^r w" Viesen Bußen einbringt, dagegen große Schulden angibt, da ferner der Landvogt den Schlußnicht abgewartet hat, so wird die Rechnung nicht genehmigt, sondern auf künftige Tagsa-
gewiesen, Absch. 270, e. — 191. (l567), Alt -Landvogt Pnntiner beschwert sich, daßals ^eztes Jahr seine Amtsrcchnung nicht habe abnehmen wollen, weil die Ausgaben darin größer,die«/" Annahmen; er bemerkt, daß nicht er, sondern die Gesandten selbst an den großen Ausgabenheb gewesen seien, indem er auf ihr Geheiß habe bezahlen müssen, was sie vergastiert und verschenktbjt/"' ^ ihm auch nicht möglich gewesen, sich aus den ausstehenden Bußen bezahlt zu machen; er^ "'Unordnen. daß man ihm die Rechnung abnehme und seine Anforderung bezahle, - Es wird der