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beobachtet werde; er bitte um deren Bestätigung. — Wird all m>l>-uo»llum genommen. Absch. 406. p.—
^0 Alt-Landvogt von Dicßbach verantwortet sich auf die Beschwerde des Pompcjus della Crock bczüg-
^ch derer von Lauzo im Mayläudischcn, die er wegen eines Frevels zu Händen der Kammer gestrast hatte.
D>e Verantwortung wird genehm gehalten und daS Urthcil bestätigt. Absch. 406. u. — 5»7 (1577).
Dc>S Gesuch dcS Statthalters Rovia um Erthcilnng eines Geleits, damit er sich ans einer allgemeinen
Mazung über die gegen ihn erhobenen Anklagen verantworten könne, wird ml inKriilnuIum genommen.
^bsch. 527, o. -- (1579). Auf leztcr Jahrrechnnng war der Laudvogt zu Luggarus, I. Rudolf, von den
Oondten der Vll katholischen Orte um 50 Kronen bestraft worden, weil er an verbotenen Tagen Fleisch
gekocht und einigen Gesandten über die Gasse geschikt hatte; er hatte auf nächsten Tag zu Baden appcl-
^0 und den Laudscbreibcr im Mainthal als Bürgen gestellt. Leztcrer bittet nun um Aufschluß, um dem
^ udvogt kundthun zu können, daß er entweder die Liberation ausbringen, oder aber ihn von der Bürgschaft
Theben möchte. — Wird all rolol-enüuiu genommen. Absch. 568. k. — ?»?» (1581). An den Landvogt
in Betreff des Landschreibers geschrieben: Man habe durch Schreiber Weingarter von Bellenz ver-
"vnunen, daß vor einigen Tagen Unruhen zu Lauis stattgefunden haben; da man nun über den Sachverhalt
nicht genau unterrichtet sei, so soll er über die Ursache der Klagen gegen den Landschreiber sich genau
Kundigen und über das Resultat berichten. Absch. 608. ,, - IM). Landammann Rcding eröffnet im
stri^" ^"les TochtermannS, des Landschrcibers Sebastian von Beroldingen: Dieser sei von einigen Laui-
verschiedener Dinge angeschuldigt worden, die sie nicht haben beweisen können; später sei dann durch
Zwischen ihnen ein Vertrag zu Stande gekommen, der bereits von Luecrn, Uri und Schwhz
^i^ ^vtigung erhalten habe; er wünsche nun, daß man denselben allgemein bestätige. — Der Bertrag
bestätigt und zu Vermeidung fernerer Feindschaft denen von LauiS ihre wohlverdiente Strafe erlassen,kill, g.
ArtWz
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2 Ktnnmcrrcclinung
-i. Bnfienrcchnung.
Einnahmen. Ausgaben. Uebcrschuß. Rükschlag.
Krn. Krz. Krn. Krz. Kru. Krz. Krn. Krz. Absch.
> 55«. 511 35 300 22 39 98 - — 12. o.
«557 337 — 196 70'/, 28 4'/, - - 35. o.
>358. 510 102'/, 403 11'/, — — 62 70 57.6.
135'». 351 27 234 109 — 92 - — 75. o.
^ '^""crknngen. Die Auszüge sind snnnntlich de» Originalrechnungcn enthoben^ in den Berechnungen de» Iledcrschnsses sowohl'"ukschlages finden sich »der verschiedene Irrungen.
^heil Bufieneinnahmen bezog der Landvogt sund die Amtslcutes jewcilen de» dritten Thcil vorab; daher ist zuerst dieser dritte
Mr, ver tgcsnnnntcinnahinc abzuziehen und erst nachher kommen die Ausgaben in Abrechnung, deren Resultat dann in den Rub-vkberfismg und Rückschlag erscheint.
^ Rechnung des sahreS 1574 wurde nicht genehmigt. S. Art. 15,1--ISN.
Bnsienrcchnnng des Jahres 1581 konnte nicht aufgefunden werden.
^^Verhältnisse.
' stron. ^ 4 Dik. lA» lirz.
> Dir. — :!(l.grz.
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