Sargans.
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3. Lehensacden.
Art. 3«. (1556). Der Landvogt berichtet, daß Gorius (Gregor) Locher von Sargans sein Lehenuu Ealfeuserthal denen von Sargans verkaufen möchte. Da man darüber nicht instruiert ist, so soll jedesOrt bei denen, welche daselbst Landvögte gewesen, sich erkundigen, ob dieser Verkauf zwekmässig wäre.Absch. 5 g _ 37 Der Landvogt meldet, daß Hauptmann Brändli das Lehen der St. Martinspfründe»u Calfeuscn als Mannlchen zu erhalten wünsche, mit dem Versprechen, es sofort wieder aufzugeben,lobald die St. Martinspfründe wieder hergestellt werde. — Weil man findet, daß, wenn ein Landsaß so-viel wie Hauptmann Brändli für daS Lehen zu geben anerbiete, diesem der Vorzug zu geben wäre, soUurd dem Landvogt aufgetragen, eine Bekanntmachung darüber zu erlassen. — Die Sache wird in denEbschied genommen, um auf nächster Tagsazung zu entscheiden, wie man das Lehen verleihen wolle. Absch.'6. >v. Ig (1564). Der Landvogt berichtet: Ein gewisser Hans Vak von Malans in Bünden besize>nt langem einen zur Herrschaft Freudenberg gehörigen Rebberg als Mannlehen; da er aber denselben^egeu Armuth nicht mehr bebauen könne, so habe er ihn um die Bewilligung angesucht, diese seine Ge-fälligkeit verkaufen zu dürfen; er habe es ihm erlaubt; derselbe habe nun für seinen Rebbcrg als Männ-chen keinen Käufer finden können, dagegen erbiete sich Rudolph von Salis, Richter zu Malans, jährlichbis fünf Zuber Wein zu entrichten, wenn man ihm den Rebberg zu einem Erblehen verkaufen wollte;^sher habe der Landvogt nie mehr als zwei bis drei Zuber Wein dafür erhalten ; da jedoch der Urbaru»d der Lehenbricf vorschreibe, daß dieses Lehen nur einem solchen, der der VII Orte Eigen Mann undi»in Schloß Frendenberg gehöre, verliehen werden dürfe, und sich gegenwärtig niemand zu Malans darumsterbe, so bitte er um Weisung über sein Verhalten. — Es wird ihm aufgetragen dafür zu sorgen,aß Rebberg im Bau erhalten werde; die Sache wird zugleich all instrnonllnm genommen. Absch.
j, Martin Pfyster von Ragaz bittet, man möchte seinem Schwäher bewilligen, das ihm vcr-
'sbene zur Herrschaft Frendenberg gehörige Mannlchen sowohl auf die Töchter als auf den Sohn ver-zu dürfen, weil er bereits ihr mütterlich Erbgut an dieses Lehen verwendet habe und damit jedes, '"h gleichviel Anthcil daran habe. Und da nun der Landvogt berichtet, daß der Sohn glaube, es sei'cscs Mannlehen ihm allein.zugehörig, so wird der Handel all mKruonllum genommen. Absch. 228. l. —- (1566). Der Antrag des Landammann Tschudi von Glarus, man möchte dem Hauptmann Jost Tschudius Lehen wieder aufkünden, weil der geringe Zins bei den Untcrthanen viel Unwillen crwekcn würde,ad mKruonclnm genommen. Absch. 268. II. — ÄI . (1574). Der Landvogt Ludwig Wichscr vonurus macht die Anzeige, daß er nach Ableben des Untervogts Jakob Schwyzer dessen den VII Ortenhöriges Lehen dem neuen Untcrvogt Werner Keßler verliehen habe und daß nun derselbe bitte, manOschle dieses Lehen ihm und seiner einzigen Tochter, aber nicht weiter, verleihen. — Wird »6 mslruon-genommen. Absch. 440. I>. — HS. (1576). Der Landvogt stellt im Namen des Klaus Peter zu^spzans das Gesuch, man möchte demselben, da er keine Söhne habe, erlauben, sein Mannlehen auf (eineAchter übertragen zu dürfe». — Wird all iimlruo.nllum genommen. Absch. 497. o. 13. (1577). Der^ndvogt macht Anzug: Die Eidgenossen besizen einen Lehenhof zu Untcrvaz in Bünden, welcher jährlichScheffel Korn und 6 „Wärt" Käse Zins ertrage; die Gemeinde Untervaz habe sich bereits vom Bi-'hof von Ehnr und vom Abt zu Pfäfers gänzlich gclösct, und nun wünsche sich auch der Jnnhaber dieses^)enhofs von den Eidgenossen loszukaufen; er sei vollkommen überzeugt, daß die Loskaufssumme, anangelegt, viel mehr errragcn würde, als bisher das Lehen. — Der Anzug wird all millrnonllnm
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