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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Rheinthal.

mehr ertragen würden; ferner daß man einige kleinen Lehengüter, welche jezt nur einen unbedeutendenZinS abwerfen, an deren Inhaber veräußere. Wird in den Abschied genommen. Absch. 98. n.^10. (1581). Der Landvogt berichtet, wie seine Vorgänger einige Wiesen und Rebäker des Schlossesvertauscht haben. Wird in den Abschied genommen. Absch. 617. e. Ii (1582). Auf den Berichtdes Landvogts und des Obmanns Keller, daß die Gebäulichkciteu der Laudvogtei ganz baufällig seien,daß dagegen Sekelmeister Pfhffer daselbst ein anständiges neues Haus besize und daher über einenTausch unterhandelt werden möchte, wird den nächstens dahin abgehenden Gesandten aufgetragen, überdie Thunlichkeit eines Tausches Erkundigungen einzuziehen. Absch. 628. g. Dem Landvogt wirdder Auftrag crtheilt, die von den frühern Landvögten Muheim und Zelgcr vertauschten Güter wiederzu der Eidgenossen Händen zu ziehen; auch wird verfügt, daß in Zukunft kein Landvogt mehr die Be-fugnis! haben soll, Güter der Landvogtci zn versczen, zu vertauschen oder zu verkaufen. Absch. 626. i1.3. (1584). Der lezte Auftrag au den Laudvogt, bezüglich der von seinen Vorgängern verkauften odervertauschten Güter, wird erneuert. Es soll auch jedes Ort die Landvögte, welche solche Güter veräußerthaben, dazu anhalten, den armen Nnterthaucn ihr hiefür ausgegebenes Geld wieder zurükznerstatten.Abscb. 671.5. 121 Der vorgeschlagene Abtausch der Laudvoglciwohuuug kömmt wieder zur Sprache.^Auch wird beantragt, die eingetauschten-schlechten Lehcngüter wieder zu verkaufen und aus dem Erlösdem Laudvogt jährlich eine bestimmte Summe statt des Ehrschazes zn verabfolgen. - Endlich wird ge-klagt, daß die Untcrthancn mit übermäßigen Wuchcrzinsen, bis auf >2 vom 100, beschwert werden; daherwird verfügt, daß der Zinsfuß nicht 8 vom l00 übersteigen dürfe. ^ Alle diese Punkte werden all rol'o-ronllum genommen. Absch. 685. m. 1 ?. Bezüglich der Anträge, die baufällige Wohnung des Land-vogts gegen das neue HauS des SekelmeisterS Pfhffer zu vertauschen, ferner einige Güter und Rebendaselbst zu verkaufen und den Erlös zu einer ewigen Gült anzulegen, endlich gegen verschiedene bei dcuTrotten vorkommende Betrügereien Vorsorgen zu treffen, werden Obmann Keller und die LandammänuerReding und Theiler beauftragt, auf den 16. September sich in das Rhcinthal zu verfügen, um dieseAngelegenheiten, ebenso die Anstände zwischen dem Sohn des Hans Kuhn und dem alt-Landvogt Stanf-facher von Glarus u.a.m. zu berichtigen und dann auf nächstem Tag über das, was sie verhandelt habe»,zu referieren. Absch. 691. i. S<», Sekelmeister Pfhffer zeigt sich zum Berkauf seines Hauses geneigt,bittet jedoch, mau möchte die Güter, welche er daselbst noch verkaufen möchte, des ewigen Verspruchs er-lassen. Auf Ratification hin wird man über den Kanfschilling von 1800 Gulden mit ihm einig; darüberund ob man die Güter vom Berspruch ledigen wolle oder nicht, soll jedes Ort binnen vierzehn Tagennach Zürich berichten. Absch. 695. p. 17. In Betreff des beantragten Verkaufs einiger wenig ertra-genden Lehengüter im Rheinthal wird nun für zwekmäßig erachtet, dieselben zu veräußern, indem mandaraus gegen 20tt0 Gld. lösen und aus dem kapitalisierten Erlös dem Landvogt eine jährliche Entschä-digung schöpfen konnte; die gegenwärtigen Inhaber dieser Güter und die llnterthanen sollen übrigenshiebet vorzüglich bcrükuchtiget werden; ein Ausicbuß wird mit Abschazung der Güter beauftragt. Absch-ggf, _ >8. ,1585). Auf Ratification hin wird verabredet, an das neue Haus des Jakob Pfhfferdie alte Landvogteiwohuung sammt 1800 Gld. an baar zu geben; von dieser Summe sind jedoch allfälligeBeschwerden auf dem Haus abzuziehen; ferner hat alles, was nuth- nnd nagelfest ist, sammt zwei Bettstellenund zwei Kasten im Haus zn verbleiben. Nnd da das neue Haus für den Landvogt fast zu groß ist,so wird der Vorschlag, später die Hälfte davon zu verkaufen, in den Abschied genommen. Absch. 708. a.-^