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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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1055
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Rheinthal

11155

lSStl Zug. Kaspar Merenberg,

IS8Ä Glarus, Dietrich Stauffacher,

Appenzelle Ulrich Lanker II

t?8t» Zürich, Hans Jakob Rordorf,

Lands ch > oid e r.

HZ8? Für den bisherigen, Hauptmann Tanner (der in französ. Dienste ge-treten) wird Anton aus der Borburg von St, Margarethen pro-visorisch zum Landschrcibcr ernannt, (Art, 5,)

KS8i». Kaspar Dürlcr von Uri, (S, Art, 6)

Art L! (158t), Die von Landammann Theilcr von Appenzell angeregten Artikel bezüglich der Land-l'vgtei wcrdcit jedem Boten abschriftlich mitgcthcilt, damit jedes Ort seine Boten nach Baden darüberinstruiere und insbesondere darüber, ob man den Landschrcibcr zu Rhcinegg entlassen wolle, Absch, Kit), k.-^ (1584). Weil der Landvogt zu Rhcinegg, Dietrich Stauffacher von GlaruS, gegen die V katholischenlich so trozig benimmt, so soll man ihm dieses auf der Jahrrechnung zu Baden zu verstehen gebeniind ihm an der Rechnung nichts nachlassen, Absch, 677, l. (1585), Da Landvogt Stauffacheregehrt, daß man ihm das Recht gegen Georg Heer von Rhcinegg wieder austhun möchte, so sollen die iniis Rheinthal verordneten Boten die Parteien in Güte zu vertragen suchen; sollte aber ihre Bemühung ohneErfolg ^eiii, jo soll es bei dem zu Baden erlassenen Urtheil verbleiben, Absch. 697,6, Z. Um die durchittsernung deö Landschreibers Tanner erledigte Stelle bewerben sich der alt-Stadtschreiber zu Rheineggund Anton aus der Borburg zu St. Margarethen Wird in den Abschied genommen; der leztere sollZwischen die Stelle versehe», Absch, 716, l. i», (1586), Bon der Mehrheit der Orte wird auf Ber-aubung (einer Vettern zum Landschrcibcr erwählt Kaspar Dürlcr von Uri; der Schreiber von St, Mar-^tethcn soll bis zur Jahrrechnuug noch die Stelle versehen, Die nicht zustimmenden Orte nehmen es inbk" Abschied, Absch. 767. i,

><, Einkommen, Eniolumenre der Beamten.

Art. 7. (1571). Landvogt Bleuwler meldet, daß im Rheinthal die Theurung sehr zunehme, zudem,lezteö Jahr auch wenig Wein gewachsen, da der Ertrag, während er früher über 466 Saum gewesen,'eses Jahr kaum auf 56 gekommen sei; weil er nun aber dieses Jahr bedeutende Unkosten gehabt habe,^ud ihm beim Aufritt ein Unfall begegnet sei, so bitte er, ihm diesen Wein, den Saum zu 1 Gulden,^u kaufen zu geben, damit er so für seinen Schaden zum Theil entschädiget werde; man könne dann die-^ von einem Landvogt zum andern so fortgehen lassen, bis die Reihe wieder an Zürich komme.all insliuonllum genommen, Absch, 671. o. 8 (1582), Landammann Theilcr von Appenzell'Uacht Anzug, daß der neue Landschreiber im Rhcuithal als Besoldung nur vier Saum Wein erhalte und hjx Ausfertigungen, welche unter des LandvogtS Siegel gemacht werden, dem alt-Stadtschreiber und^»> Schreiber zu St, Margarethen zu gut kommen. Daher wird an den Landvogt geschrieben, eS sollenSchreiben, die von ihm besiegelt werden, von dem Landschrcibcr allein auögefcrtiget, die vier Saum^ar jährlich zwischen dein alten und dem neuen Landschrcibcr gethcilt werden, Absch. 626, n,

c. Lauduagteimohnun» und Ktttci'.

Art. S1 (1566), Der Landvogt beantragt, daß der Kelnhof und andere Lehengüter bei ihrer künf-tigen Verleihung in der Weise, wie der Bauhof, verliehen werden möchten, indem sie auf diese Weise