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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1019
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Thurgan,

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de», früher» Beschluß nicht abgeben, dagegen in der Sache auch keine besondere Eile baben. Es wird"un beschlossen, daß die auf die Benediction nach Kreuzlingcn verordneten Gesandten vor dem Rath zuZürich darüber Vorstellungen machen und begehren sollen, es möchte Zürich die Nnterthancn zur Ruhe undEinigkeit und zum Gehorsam ermahnen; ferner, daß diese Gesandten nach den Urhebern dieser Unruhenforschen und dann darüber berichten sollein Absch, 677, n. 308 Ueber den Abschied von Zürich be-züglich Einführung des neuen Kalenders im Thurgan, sowie in Betreff der unruhigen Prediger, beson-ders jenes zu Gachnang, soll jedes Ort sich berathen und seinen Gesandten Instructionen ertheilcn,was ne mit denen von Zürich darüber sprechen sollen, Absch, 686, g. 300 und 310 Klage der Vkathol. Orte gegen die von Zürich und Glarus wegen deren Weigerung, den neuen Kalender im Thurganeinführen zu lassen, Verantwortung der evangelischen Orte hierüber, Vermittlungsversuch der andernOrte und Ansczung eines besondcrn Tags über diesen Handel auf den 26, August, (S, d, Abscb, 685, >>.).311. zl586). Landvogt Kruö und Sekelmeister Holdcrmchcr, die vor einigen Tagen im Thurgan gc-"'eicn, berichten, daß daselbst auf Anstiften zweier Prediger abermals Unruhen wegen des neuen Kalen-ders zu besorgen seien und daß die Bauern mit Sturm, Zürich aber mit dreihundert Schüzen, gedrohtbaben sollen,Darüber soll auf nächsten Tag zu Baden instruiert werden. Absch, 765, c, 312. ZürichNchrt Beschwerde, daß der Landvogt im Thurgan einige Gemeinden wegen Fcicrns des Weihnachtsfesies"ach dem alten Kalender bestraft habe, obschon diese Gemeinden, als Wigoltingen, Bernang n, a, m,,länimtlich sich zur evangelischen Religion bekennen, und begehrt, daß man den Landvogt anweise, dieStrafe wieder aufzuheben; denn es sei zu erwarten, daß der neue Kalender bald überall im Thurganangenommen werde, Zürich verantwortet sich auch gegen das Gerücht, als habe es Schüzen in dasthurgan schiken wollen, also, es habe nur ein Schießen mit denspanischen Rohren und angezünde-ten Stinken" abzuhalten angeordnet. Auch Glarus stellt das Gesuch an die V katholischen Orte, siemöchten für diesmal obbenanntc Strafe aufheben und nur die Aufwiegler, es seien Geistliche oder Welt-liche, bestrafen, damit nicht der arme Mann die Schuld der Vermöglichen entgelten müsse, Die Ge-landten der V Orte, obschon beauftragt, die, welche gegen die Mandate gehandelt haben, zu bestrafen, nehmendieses den beiden Orten zu Gefallen in den Abschied; dem Landvogt, Landschreiber und Landweibel wirdindes; ganz ernstlich anbefohlen, zu untersuchen, wer gegen das Mandat gehandelt habe und wer die An-stifter gewesen, Zürich wird ganz freundlich darum angesprochen, es nicht zu wehren, wenn einigeGemeinden in der Landgrafschaft Thurgan oder in andern Vogtcien den neuen Kalender annehmenmöchten, indem dieses zur Einigkeit unter den Unterthanen nicht wenig beitragen würde, Absch, 767,1,6,313, Jedes Ort soll seinen Gesandten auf nächsten Tag zu Baden Instructionen bezüglich derKa-lcnderstrafen" mitgeben; der Landvogt soll sammt dem Landschrciber sich daselbst einfinden, Absch, 746, o,311 Auf lcztcm Tage waren der Landvogt, Landschrciber und Landweibel beauftragt worden, nch genauzu erkundigen, wer wider die Mandate gehandelt und wer dazu aufgereizt habe. Nun begehrt derLandvogt Weisung, wie er sich gegen die zu verhalten habe, welche den hl, Weihnachtstag und andereFeiertage nicht nach dem neuen Kalender gefeiert haben. Daher wird dem Landvogt befohlen, ohne Auf-schub alle Aufreizer, geistliche oder weltliche beider Confessionen, gemäß des gütlichen Vertrags zu be-strafen, die andern aber für diesmal zu verschonen; für die Zukunft aber soll es gänzlich beim Vertragbleiben; der neue Landvogt soll auf dem Schwörtag das Mandat allenthalben publieieren lassen,Absch, 744, ö.