Druckschrift 
Der Durchleuchtigsten Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten Herrn Johan Sigismunden, Marggraffen zu Brandenburg ... und Frawen Annen, Pfaltzgräffin bey Rhein in Bayern ... der auch Durchleuchtigen, Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Ernsten, Marggraffen zu Brandenburg ... und Herrn Wolffgang Wilhelmen, Pfaltzgraffen bey Rhein in Bayern ... Außschreiben a hn alle Christliche hohe Potentaten, Chur: und Fursten ... : darinnen ... fur augen gestellet wurdt, mit was unformlichen, nichtigen und unbilligen Processen ihre FF.GG. und derselben Chur: und Fürstliche Principalen des Hauses Brandenburg und Pfaltz Neuburg bißhero beschweret, und auß was ... ursachen ihre Chur: und FF.GG, sambt andern dero verwandten und unirten Königen, Chur:, Fürsten und Stenden zu dieser vorstehender Krigsrustung vnd Defension genötigt worden
Entstehung
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beschrayt sein/ das ist nunmehr Reichs vnd Welt-kundig / Anderer daselbsten furgehender geschwin-der practicken / gefehrlicher factionen vnd parthei-lichkeiten / dern frucht vor zweien jaren genugsamb-lich gespüret worden / fur dißmal zugescheigen / Da-hero dan die samptliche Chur. Fursten vnd Stendebewegt worden / durch eine statliche vnd ansehnlicheLegation jre May: vmb allergnedigst einsehen / ver-besserung vnd enderung des jetzigen Reichs Hoff-rhats vnd Regiments zuersuchen/ dessen sie auchvertröstet worden. Vmb souiel weniger köndten diePossidirende Fürsten zugeben oder bewilligen/ dasden jetzigen Reichs Hoffräthen in dieser hochwich-tigen sachen / so per consequentiam aller Chur: vndFürstlichen heuser/ vnd jns gemein aller Stendenlibertet / Recht vnd freiheiten betrifft / die erkandt-nus solte eingeraumet werden: Inmassen es danauch der Cammergerichts Ordnung gantz vnd garnicht gemeeß / als welche die cognition in solchen fäl-len nouiinatim der Kay. May: vnd nicht den Reichs-Hoffräthen / wie sie sich dern ein zeithero widerrecht-lich angemast / einraumet / Vnd wolte sich nicht ge-büren/ do jre Mayt: derselben vorbehalt/ auch auffdero Reichs Hoffrhät / oder auch andere personen /so nicht Fürstlichen Standts seien / wider der Chur:vnd Fursten vhralt Recht vnd herkommen extendi-ren wolten/ dasselbe ohne gesampte berathschlag:vnd