zu ihrem vortheil das commodum possessionis derge-stalt ahn sich zubringen: Vngeachtet Wir albereiteinem jeden so zu diesen Fürstenthumben vnd Lan-den zu oder anspruch zuhaben vermeint / den wegRechtens gnugsamb geöffnet / vnd dieselbe zu auß-führung ihrer pretension vnd forderung fur Vns /als dieser sachen vnmittelbarn Richter/ citirt vndgeladen: eine vnzeitige an sich selbst/ null vnd nich-tige vergleichung mit zuthuung des Hochgebor-nen Moritzen Landtgrauen zu Hessen / Grauen zuCatzenelnbogen/ Dietz/ Ziegenhain vnd Nidda/Vnsers lieben Ohmen vnd Fursten / auffzurich-ten / auch zu vortstellung derselben vorhaben seinsollen / Euch eine Erbhuldigung zuzumüten / dar-durch nicht allein Vns / als Regierenden Romi-schen Keyser / vnd dieser Landen vnmittelbarn O-ber: vnd Lehen Herrn/ darzu (wie vorgemelt) indem fall eintzigem Ordentlichen Richter vnbilligvorgegriffen/ vnd vorangeregte Vnsere publicirteMandata cum annexis Citationibus eludirt, sondernauch den andern Interessenten die sich bey vns deß-wegen angegeben/ ein grosses vnuerwindtlichs præindicium zugezogen / ja nichst anders als vnruhe vndvnfrieden / sowoll verbitterung zwischen den Sten-den vnd nahe Verwanten Freunden angerichtet /zugeschweigen wie ein böse gefehrliche einführunggemacht
Druckschrift
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
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