Druckschrift 
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
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Ovon wegen S. L. Fraw Mutter/ diser Furstethumbvnd landt halben / auff gewisse maß/ Inhalt einesdarüber auffgerichten Instruments / verglichenvnd vertragen. Alldieweil aber solche vergleichungnicht allein Vnseren Keyserl. mandatis vnd recht-messigen verordnungen stracks zu wider / sonderdaneben zu nachtheil vnd verheng anderer hierun-der Intereßerten geraicht / Auch da demselben nichtvorkommen werden solte / nichts gewissers/ danndaß darauß dem Gülichschen Fürstenthumb vndLandt / eusserste gefahr vnnd schaden / wie auch beyden benachbarten grössere weitleuffigkeit vnnd vn-ruh zugewarten. Hierumb so sei:d wir auß Käyser.Macht vnd Volkommenheit obangeregte an sichselbst nul vnd krafftlose vergleichung zu cassiren vndauff zuheben / Inhalt bejretwarter Abschrifft /vervrsacht worden / Ermahnen vnd befehlen euchdarauff gnedigst / auch ernstlich / daß jhr euch wideran diese handtlung noch was in ander weg tentirtoder fürgenommen werden mochte/ im geringstennit kehret / sondern festiglich vber dem nach Jahrs1596. mit den Bergischen Landtständen von euchauffgerichten Landtag schlusses haltet / Auch dieClevische vnd Märckische Landtständt/ wie wir siedann durch vnsere Käyserliche Commissarios vnndschreiben darzu gantz Vätterlich ermahnen lassen /313