Druckschrift 
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
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stenthumb vnd Landt halben / auff gewisse maßvnd gestalt verglichen / Jnhalt eines vnder datoDortmundt den letzten May / darüber auffgerich-ten / vnd von E. LLL. allerseits mit dero Siegel vndHandtschrift bekrefftigten Instruments. Wanaber solches nicht allein vnsern rechtmessigen ver-ordnungen / publicirt: vnd D. L. gebürlich insinuir-ten mandatis & citationibus stracks zuwider / son-dern auch den andern jnteressirten zu vnwider-bringlichem nachtheil gereichet / vnd hierauß nichtsgewisser/ dan der Gulichschen Landt eusserste ge-fahr vnd schaden / wie auch bei den Benachbartenallerley weitleuffigkeit / vnruhe vnd zerruttung ge-meinen friedlichen wesens zugewarten. Hierumbso gereicht vns solches von D. L. nicht vnbillig zusonderm mißfallen / seindt auch alles das / was al-so widerrechtlich zwischen E. LLL. tractirt vnd ge-schlossen / oder in ander weg de facto furgenohmen /vnd vnverantwortlicher weise attentirt worden /zu cassiren / zu annulliren / vnd also ehne das an sichselbst null vnd nichtig auffzuheben verursacht / In-massen wir dan von Röm: Kayß macht / alles das-felbe hiemit cassiren / annulliren / null / nichtig vndkrafftlöß erklären. Vnd beuehlen D. L. hierauffbei straff vnserer ihr albereit jnsinuirten vnd sonstoffentlichen Edicts weiß angeschlagenen Man-dats