Druckschrift 
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

wurdet/ zusamen Vuirt vnd gentzlich beyeinandervngesondert/ vnd vnzertrent bleiben sollen vnd mö-gen/ von allermenniglich vnuerhindert/ doch vnsvnd dem Heyligen Reich vnser Recht vnd gerech-tigkeit / so viel die gemeinen Reichs Steuren / vndanders belangt / in allweg fürbehalten. Vnd ge-bieten darauff allen vnd jeglichen Churfursten /Fürsten/ Geistlichen vnd Weltlichen Prelaten/Grauen / Freyen / Herrn / Rittern / Knechten /Haubtleutheu / Landtvögten / Vitzdomben / Vög-Susanten / Pflegern / Vorwesern / Ambtleuthen / Schultheissen / Bürgermeistern / Richtern / Rhäten /Bürgern / Gemeinden / vnd sonst allen andernvnsern/ vnd des Reichs Vnderthanen vnd getrew-en/ was Würden/ Standts/ oder wesens diesein / ernstlich vnd vestiglich mit diesem Brieff/ vndwöllen / daß sie ernandten vnsern lieben Sohn vndFursten / Hertzog Wilhelmen zu Gülich / vnd ob-berürte S. L. Fürstenthumb vnnd Lande bey ange-regtem auffgerichten Vertrag / Vnion / vnd zusa-men verleybung obstehender massen nicht hindern /noch jrren / sonder darbey berhuhiglich bleiben las-sen / darwider nicht dringen oder beschweren / nochdeß jemandts andern zuthun / gestatten / in keinweise/ als lieb einem jeden seie vnser vnd des Reichsschwäre vngnad vnd straff / darzu ein Poen / nemb-lich