Lieb Gemahel Ehelichen erworben/ oder wa der-selben keine da zumal jm leben/ vnd aber von eineroder mehr Ehelich geborn Leibs Erben vorhan-den weren / alßdan auff derselben seiner Lieb Toch-teren nachgelassene Eheliche Manliche Leibs Er-ben / so derselben zeit im leben sein / fallen / kommen /vnd ihnen folgen vnnd zustehen sollen / vnd in sol-chem falljhnen vnnd ihren Ehelichen ManlichenLeibs Erben / wa sie dern einiche hinder ihnen ver-liessen / von ihrer Kayserlichen Maiestat oder ih-ren Nachkommen am Reich / zu Lehen gnediglichverlihen werden sollen / alles fernern jnhalts / an-geregtes Kayserlichen Priuilegij so von wort zuworten hernach geschrieben stehet / vnd also lau-thet.Fr Carll der Funfft, von Gottesgnaden Römischer Kayser / zu allen zeitenmehrer des Reichs / in Germanien / zu Castilien /zu Arragon / zu Leon / beider Cicilien / Hierusalem /Hungarn / Dalmatien / Croatien / Navarra / Gra-naten Toleten / Valentz / Gallicien / Maiorica /Hispalis / Sardinien / Corduba / Corsica / Mur-cien / Giemis / Algarbien / Algeziern / Gibraltar /der Canarischen vnnd Indianischen Insulen/ vndder
Druckschrift
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
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