fenheit habe/ nach notturfft berichtet/ Sie werdendie obangezogene auß vngleicher einbildung vndsuggestion hergeflossene scharpffe vnd des HeiligenReichs Constitutionibus (salva tamen semper SacraeCaes: Mayt. reuerentia & potestate summa) strackszuwider lauffende Cassation des Dortmundischenvertrags/ vnd was demselben anhengig/ nicht be-harren / sondern vielmehr ihre FF. GG. als ge-horsame fried vnd rechtliebende Fursten darbei al-lergnedigst schutzen / Hierumb vnd damit aufden widrigen vnd vnuerhofften fall/ ihre F.F. Gvnd deroselben Principalen / auch allerseits ihreErben vnd nachkommen/ nicht noch weiter in vn-widerbrenglichen beschwerden vnd schaden einge-führt / sondern bei den gemeinen Kay vnd des Hey-Reichs Rechten/ auch der Teutschen Chur: vndFürsten freiheit erhalten werden / So haben sichihre F. GG. sowoll zu entschuttung der vnschul-digen aufflagen/ damit ihre FF. GG. an denmehrbemelten Kayserlichen gebots brieffen gra-uirt werden wollen / als wan sie sich mit den Dort-mundischen vergleich: vnnd einnehmung / dieserLandt Possession regier: vnd Huldigung wider derKay: Mayt: Hocheit/ vnd des H. Reichs satzun-gen vergriffen / Als auch zu steur der warheit/vnnd rettung ihrer FF. GG. wolherbrachtenFürſtl.
Druckschrift
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten