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Der Kurfürst in Hückeswagen, oder: Das Maifest : ein Schauspiel in drei Abtheilungen
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Rettig. Hans Peter Humineltenberg gegen EvertHonig.

(Gerichtsbote mit Herweg ab, kommt mit Honig.)

Meyer (für sich). Der hätt' nun mal seinenTheil. Die kleinen Diebe hangt man auf, die großenläßt man laufen und die Pferde die den Hafer ver-dient haben, kriegen ihn nicht.

Rettig (liest): „Weilen Hans Peter Hummelten-bcrg als Pächter der Herrenmühle gegen Evert Honiggeklaget, daß selbiger das Mühlenzwangsrecht dadurchdefraudiret, daß er sein Korn und Hafer nacher Lennepverkauft und sein Mehl dorther bezogen; nachdem Zeu-gen eidlich erhärtet, daß solches wirklich Sache, so wirdHonig condamniret, gemeldtem Hummeltenberg den ge-habten Schüben mit zehn Reichsthalern zu ersetzen, itemfünf Reichsthaler achtzehn Albus Brächten und die a»f-gegangenen Gerichtskosten zu zahlen.

v. Möllheim. Nun Honig wird Er sich in Zu-kunft wohl hüten, den Mühlbann zu brechen.

Honig (leise zu Rettig.) Ich habe Euch docheinen großen Topf Butter geschickt und da hat mirEure Frau Liebste versprochen, daß ich den Prozeß ge-winnen sollte.

Rettig (leise zu Honig). Aber Euer Widerparthat dem Hofkammerrath ein fettes Schweinchen ge-schenkt, das hat den Buttertopf umgestoßen, daß erzerbrochen ist.