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4 (1786) Patriotische Phantasien
Entstehung
Seite
405
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in Schuldsachen mündlich verklagt werden?^

blauäugigtcn Mädgcns geworden seyn, wenn dieses nur«ine Ladung gegen zwey Zeugen hätte ausbringen, unddiese schwören lassen sollen?

Ader werden Sie sagen, was ist hier für eine An-stalt zu treffen? Sollen wir die Zahl der Richter vermeh-ren? und wird inan nicht die geringen Leu» um allenCredit bringen, wenn man die Forderungen ihrer Gläubi-ger, und die ihnen darauf gebührende rechtliche Hülfeder beliebigen Ermäßigung eines Schutzherrn überläßt?dieses ist frcylich zu fürchten und auch nicht ausser Augenzu setzen. Aber doch wünschte ich, daß es möglich seynmöchte, ihnen auf eine oder andre Art zu helfen; es bleibtdoch immer eine ausserordentliche Beschwerde für diesel-ben, daß sie nicht die geringste Frist erhalten können,ohne wenigstens einen Procurator anzunchmen, undwenn ich cs gering setzen will, ohne zwey Zhaler anzu-wenden, die mit der Bescheinigung ihrer Umstände, mitderen gerichtlichen Einbringung, dem commimicetm-, unddem Bescheide darauf gehen; eine Beschwerde die um soviel größer ist, je geringer ihre Schulden sind. Ich habeLeute gesehen, die nur zehn Thaler schuldig waren, undsolche nach Verlauf eines Monats bezahlen konnten undwollten, aberuni diese Feist zu gewinnen, zwey Thaleranwenden mußten; ist das nicht entsetzlich?

Mein Vorschlag um dem Ucbel abzuhelfen würdedieser seyn, daß alle Voll- und Halberben, und alle Erb-kötter, wenn man nicht anders wollte, unter dem ordent-lichen Richter bleiben, ihre Hcuerleute aber, und diegeringcrn Kötter in Schuldsachen, wenn sie es selbst ver-langten, unter dem Vogte *), als ihren besonder» Schutz-herrn

*) Oe- Vogt im Osnabr. ist Steuereinnehmer, der wohl Gelder

einnehmen, aber nicht als Niedrer erkennen kann.

Ntösers parr. phanras. !V. LH. U