274 Heber die Adelsprobe in Deutschland.
Unter denselben entstand wiederum, nach dem nam*lichen Gange ein hoher und niederer Adel, indem die ho-hen Tienstwürden, welche von einem Obcrhaupte ab-hiengen, noch geschwinder als die Wahlwürden, in ge-wissen Geschlechtern vererbten. Der hohe bestand ausDienstherzogcn, Dienstgrafcn, und Dicnsthauptleuten,wie in der ersten Zeit aus Wahlherzogen, Wahlgrafen,und Wahlhauptlingen, oder Dynasten.
Zuerst mochte diese hohe und niedere Dienstmann-fchaft, aus dem vorhandenen hohen und niedern Adel derersten Zeit, genommen werden. In der Folge aber nahmdie Dienstmannschaft (nach dem gewöhnlichen Hange allerGilden- die gern alle blos Mcisterssdhnc aufnchmenmöchten) nur Dienstmannskinder zu Wassenjungen an:und so konnte so leicht keiner auS den übrigen Standen,hie und da einen außerordentlichen Fall ausgenommen,zur Ehre eines Knapen oder Ritters gelangen. Es fügtesich aber bald, daß die beständigen Heere verstärket wer-den mußten, und der Kayser so viel Ritter machte, alser gebrauchte, ohne sich an die Ordnung und Stufen dereigentlichen Ritterschaft zu binden.
Nun zeigten sich Rittet edlen Bürger- und Baucr-standes in solcher Menge, daß Henrich Geßler, der imJahr 149z 8xiiäicui des großen Raths zu Straßburg war,diese drey Arten so gar in seinem Titularbuche unterschei-det, und den ersten: Eselstrenge.' den andern: Strengefeste! und den letzten Strenge! zu schreiben lehret. Je-doch irift dieses keinen Ritter einer geschlossenen Gesell-schaft oder andern adlichcn Innung, die sich, wie jedefürstliche Dienstmannschaft, durch Verbindungen undVereine dagegen deckte, oderauf andere Art verbündete,und jene Ritter L 1 « laue «iu 8t. Lmxire von ihren Ver-stimm,