2AQ Warum bildet sich der deutsche Adel
tung gesichert werden, ehe man die vorgelegte Fragsbeantworten kann 2
Allem was hindert uns dieses zu thun? Was hin-dert uns mittelst eines allgemeinen Reichsschlusses festztt-setzen, daß blos diejenigen adlich gebohrnen oder adlichgemachten zum Adel gehören sollen, welche ein Herzog-thum, eine Grafschaft, eine Freyhcrrlichkeit oder eineandre Rcichswürde bekleiden? Der jetzige Landsäßige Adelist durch die ältesten Reichsschlüsse, worin die Dienstleuteder Fürsten den Reichsdienstleuten gleich gesetzet sind,vollkommen gedeckt; jedes Landtagsfähige Gut ist indiesem Betracht Reichsherrlichkeit, und giebt damit sei-nem Edelgebohrnen Herrn die Reichswürde. Eben das.gilt von allen mit adlichen Freyheiten verknüpften Bedie-nungen im Reiche und ün Lande; wer solche besitzt, stehtin einer würklichen Rcichswürde; und der altere Haupt-mann eines Fürsten geht dem jüngern Hauptmann desLaysers vor. Wo ein adlich gebohrner in einer bestimm-ten geistlichen Würde steht, da wird er zum würklichenAdel gerechnet; und wenn einer ein Majorat oder Fidei-commis stiftet, was vom Kayser oder dem Landrsherrnzu einem Reichs- oder Landtagsfähigen Herrlichkeit er- 'hoben wird, da entsteht ein neues Reichsamt, was sei-nem adlich gebohrnen oder ahlich gemachten Besitzer, denWürklichen Adel giebt; den edelgebohrnen Töchtern gebensowohl die Würden ihrer Männer, als die Präbenden inadlichen Stiftern den Adel. Und sonach können dieSchwürigkeiten so groß nicht seyn, um in Deutschlandwie in England, jenen Unterschied deutlich ftstzusetzen,und die adlich gebohrnen Söhne und Thchter nur in softpn zum Adel zu rechnen, als sie auf vorbeschriebene Art-(würdiget sind, den übrigeu aber bis dahin sie glich
durch