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4 (1786) Patriotische Phantasien
Entstehung
Seite
245
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adlicher Töchter im Stifte Osnabrück. 245

lieferung eines auf Verlangen eydlich zu bestärkenden8tst»5 bonorum oder Inventarü , und zur Benennung ei-nes Schiedsmannes, nachdem die Klägcrinn den ihrigenin der Klage benannt haben wird, so wie zum Vorschlagder drcy von ihm zu benenenden Personen, woraus dieKlägerin» einen zum dritten Schiedsmann zu erwählenhat, binnen einer ihm zu setzenden Frist anhaltcn. So-dann aber sollen die Gerichte.

Viertens, die also gerichtlich benannten Schiedsmän-ner dahin,

daß sie den ihnen zugestelltcn 8tatm bonorum wohlerwägen, und die Abftcuer darnach also bestimmenwollen, wie sie solche, wenn sie selbst Vater wärsn,und diese Güter wie auch diese Kinder hätten, fürdie ihrigen bestimmen würden,bceydigcn, mithin ihnen den Ststum bonorum zustellen,und eine gewisse Frist, binnen welcher sie ihr Gutachtenjeder besonders einbringen sollen, setzen, alsdenn aberFünftens, die verschiedenen Bestimmungen zusam-men rechnen, und mit der Zahl drey theilen. mithin dasLad^.- herauskommende (Quantum für eine billige Abfin-dung von den elterlichen Gütern bestätigen, und diePar-thcycn um sich damit zu begnügen verweisen.

Wie nun sämmtliche Gerichte des Hochstifts Osna-brück in verkommenden Fällen sich darnach zu achten, unddiese Verordnung pfiichtmäßig zu befolgen haben: alsosoll selvigx zu solchem Ende durch den Druck publicirtwerden, so geschehen und gegeben auf unser,:, kalais zu 8 t.1->mes den izrenMaydes i778ften Jahres Unsers Reichsim achtzehnten.

George k.

v. tVIvenslLben.

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