2Z2 Ueber die Absteuer der Töchter
alles ausgeschrieben, angeschlagen und zur genauestenRechnung gebracht werden? Müssen stier nicht die Ziegelauf den Dächern und die Bäume im Walde gezählt, alleGrundstücke angeschlagen, alle Register ausgezogen, alleSiegel geöffnet, alle Kleinodien geschätzt, alle Löffel undKannen gewogen und wohl gar alle Gläubiger durch öf-fentlichc Ladungen sterbet) Hemsen werden? Muß manhier nicht die Forderungen der Gläubiger, ob sie wahroder falsch aufgcstellet worden, rechtlich prüfen, die Ge-rechtigkeiten der Güter alle in Richtigkeit dringen, unddie Güter, wenn man sich über ihren Werth nicht verei-nigen kann, ein, zwey und dreymal in eines, zweyenoder dreyen Herrn Landen feil bieten?
Wenn man sich nicht in der Güte vertragen kann:so muß frcylich ein Dritter erwählet werden, der beydeTheile auseinander setze, aber dieses braucht kein Rich-ter zu seyn, der durch die ganze Ccremonie des Jnvcnta-riums geht, die Gläubiger in dreyen Herrn Ländern auf-rufcn, und die Erbgüter in eben so vielen Jntelligcnz-blättern ausbictcn läßt, vielmehr müssen einige Schiedstfreunde von bcydcn Lheilen erwählet, und mit der Voll-macht versehen werden, dasjenige zu bestimmen, was indem verkommenden Falle Mich, sittlich und billig ist.Dies kann der ordentliche Richter nicht, ohne sich in ei-nen Despoten zu verwandeln. Aber wo den Partheyendie Wahl der Personen bleibt, sollten sie auch den Ob-mann durch die Würfel wählen, da kann ihre Vollmachtimmer durch die Gesetze unbedenklich groß gemachtwerden.
Man erwähle also Schicdsfreunde und zwar solchedie mit den Partheyen von gleichem Stande sind; Schieds-freunde die auch Kinder und Güter haben, die auch wis-sen und fühlen, was ein Stammherr für Last habe, wenn
er