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4 (1786) Patriotische Phantasien
Entstehung
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und drs Landraths im Stifte Osnabrück. 211

gungen zu übergeben, und von ihnen zur prccarey, oderzu Lehn, oder zum Bau wieder zu nehmen; und so wiejeder auf die,e Art alle seinem geistlichen oder weltlichenReichsamte anoertraute Rcichsmänner, und ihre Grün-de verschlungen hatte, verwandelten sich ihre Acmter inLandeshoheit, und ihre gemeinen Untergebne in Landesun-terthanen, und die vornehmen in Landstände.

Jedoch waren lange vorher Lündschatzungen be-kannt. Dieses waren aber Reichsstcuren, welche derBilchof, der Herzog oder der Graf zwar auch in Krafteines gemeinen Reichsschlusses, oder von Amts wegen,weil es die gemeine Nothdurft erforderte, erhob; dieaber doch immer den Charakter der Reichsstcuren behiel-ten. Weil diese zu oft gefordert werden mochten: so con-föderirten sich im Jahr 1471 das Osnabrückische Domka-pitel, die Ritterschaft, und die Stadt Osnabrück, in wel-chen Fällen eine Landschatzung Platz greifen sollte. DieseCoafödcration ermächtigte sich also zum erstenmal einerLandcrirepresentation, anstatt daß Domcapitel, Ritter-schaft und Slädte vorhin nur die ihrigen reprcsentirthatten.

Die älteste und merkwürdigste Conföderation dieserArt scheint mir die Lünedurgische *) von izyr^ zu seyn,worin cs heißt:

ttirumke dekden>vs (Berend und v. Henrich G. G. Her-zoge zu Br. U. L.) na langem Leraclc mit ZuclenVVil.len uncl vwlbeclacktcn dkucle menliiren mit allen fre-isten dkantcbvp, Laclliiclen uncl Lörßbercn cler 8tccieunä ^Vilrbclcle unser Uerscliop k-iineburg, ve mit«n uncl re mit uns, ummc unser I^anäunä I-üilemeneO 2 Leüa

Beym LcttLll). in l-U>I. Lori. °r. t. x. ,41,