Druckschrift 
4 (1786) Patriotische Phantasien
Entstehung
Seite
209
Einzelbild herunterladen
 

und des Landraths im Stifte Osnabrück. 209

Sodann in der immerwährenden Capitularion §. z6.auch der Stände gedacht, und dieser Punkt also gefaßt:Als auch dieses Gustin große Beschwerung durch Kriegund Ucberzügc gcrathcn: so soll und will der Bi-schof dies Tust für sich selbst ohne Bewilligung derStände mit keiner neuen Schatzung belegen.

Folget man nun diesem Gange des Ausdrucks mit Auf-merksamkeit nach: so erkennt man,i) Daß jeder Bewilligender, wie es auch die Naturder Repräsentation mit sich bringt, nicht für andre, son-dern blos für seine Person und seine Leute bewilliget habe.

2 ) Daß man in dem Epde des Bischvfcs Conrad vonNittbcrg zum erstenmal darauf gedacht, wie ein jederBewilligender auch für die Freycn, so er auf seinen Grün-den in Schutz und Schirm hätte, sprechen könnte. Vor-hin also galt diese Bewilligung nur für eines jeden eign«Leute, und

z) Daß in dieser ganzen alten Verfassung noch keinejbandstände, Landrskaffen und Landesuntcrthanen Vor-kommen konnten.

Denn der Begriff des Lansstandes entsteht nur als-denn, wenn die Repräsentanten nicht mehr für sich unddis ihrige, sondern für alles was auf dem Landesbodensitzt, und von ihnen nicht verschonet ward, bewilligen.Die gemeinschaftliche Kasse des Capitels der Stiftsmann-schaft und der Stadt, bleibt so lange Fine Bundes kaffe,woraus blos die Nothdurft der Verbündeten und ihresZugehörigen b-strttlen ward, bis ihre Bewilligung fürdas ganze Land gilt. Dann ist auch ihre Kasse Landes-kaffe; und Landcsumerthgnen erscheinen, wenn man nichtmehr darauf sieht, ob die Steurcnden genau den Be-willigenden an- oder zugchören, sondern dieser ihre Be«Möser» parr- phamas. tv. Th. L Willi-