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4 (1786) Patriotische Phantasien
Entstehung
Seite
171
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an seinen Nachbar mit der Gerichtsbarkeit. -7»

mehr muß man ihnen geben, und ohne einen solchen brey-detcn Mann läßt sich im H. R. Reich keine Iustitz pfle-gen. Nach dem Geiste verdeutschen Verfassung hat mandem Landeshcrr'n gewisse bestimmte Sporteln und Stra-fen zugestandcn, um davon das hohe und niedrige Iu-stitz- Jnventarium zu unterhalten; und es ist eigentlichwider diesen ursprünglichen Conlract, wenn man demLandesherr» die Beschwerden lassen, und die Vortheileentziehen will.

Wenn wir alle so verfahren, und alle Bruchfälle inunfern Dörfern an uns ziehen wollen, so wird im Grundenichts weiter dabey herauskommen, als daß unsre Hin-tersassen und Leibeigne dasjenige auf eine andre Art er-setzen müssen, was solchergestalt dem gemeinen Ober-haupte entzogen wird. Denn dieses will doch eben sogut wie. unser Pfarrer unterhalten scyn, der, wenn jedervon uns seinen Eapellan hält, von unfern Leuten so vielmehr nehmen muß.

Ich erinnere mich hiebey eines alten Stadtgens,worin die Bürgerschaft, oder Namens ihrer der Kayser,dem Magistrate den Weinkeller und die Apotheke ange-wiesen hatte, um aus dem Gewinnste von beyden, alleswas zu seiner und der Stadt Nothdurft erfordert werdenwürde, zu bestreiten. Eine Zeitlang gierig dieses vortref-lich, und der Vortheil von Aquavit und Rhabarber reichteallein hin, den Bärgemeifter und sechzehn Rathsherrn zuunterhalten. Allein nach und nach erlaubten diese Herrneinigen Vettern und Freunden auch Aquavit zu schenken,und ein Laxiertränkgen zu verkaufen, und nun mußtendie armen Bürger Schoß und Steuer geben, um dieLücke zu füllen, welche durch diese Vergünstigung in derEtadtkasse entstand. Die Bürger wollten sich zwar an-fangs widersctzen, und behaupten, die Weinschenke und

die