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4 (1786) Patriotische Phantasien
Entstehung
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161
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Ein Denkmal der deutschen Freyheitsliebe. 161

allgemeines Reichsgesetz zu entscheiden. Und so frag ichwas blieb nun noch übrig?

Ein heutiger Jurist würde ohne Zweifel antworten,man hätte die Bücher nachschlagen, und wie cs in diesemFalle anderwärts gehalten worden, aufsuchen, oder wohlgar die Juristen uni ihre Meinung fragen sollen. Abergesetzt es wären darüber hundert Gödingssprüche oderRechlsweisungcn vorgcbracht worden, worin der Fall fürden einen Lheil wäre entschieden gewesen, und der an-dre hätte deren gar keinen einzigen für sich gehabt, hättedann das Unheil des einen Gows oder des einen Hofes,in einem andern Gowe oder Hofe, der seine eigne Auto-nomie hat, als gültig und verbindlich angesehen werdenkönnen? Wären die Edlen des Reichs schuldig gewesenjene gemeinen Rechtsweisungcn gegen sich als xrsesticliciagelten zu lassen? Und wann auch die Edlen in Schwabensich längst vorher versammlet gehabt, und wie sie es insolchen Fällen gehalten haben wollten, ausgemacht hät-ten, würde ein Sachse oder Franke darnach habe» ver-urtheilet werden können? Die heutige Manier, in zwei-felhaften Fällen auf benachbarte Rechte, oder eine so-genannte gemeine Meinunge.der Juristenzu sehen, warddamals verabscheut, weil kein freyer Deutscher außerdemFall, da er aus freyen Stücken Schiedsrichter wählte,die Meinung oder die Weisheit eines andern für seinRecht zu erkennen sich schuldig erachtete, und noch jetztist die gerichtliche Entscheidung nach Meinungen derRechtsgelehrten, immer ein unglücklicher Norhbehelf,wenn sich ihm gleich auch Fürsten unterwerfen müssen.Ich frage also nochmals was man thun sollte?

Möglich wäre es gewesen, die Frage durch ein paarWürfel entscheiden zu lassen; auch das i'oos ist GottesUrthcil, dem sich ein freyer Mann, ohne Gefahr will-Möstr» parr.phankas.lv. LH. L kühr-