der deutschen Reichsgeschichte. izz
Gleichwohl liegt cs einem jeden klar vor Augen, das;sich mit dem Landfrieden von 1495 ein ganz neues Reichangefangcn, und das alte, man mag es nun mit Carldem Großen oder Ludewig dem Deutschen oder auch nochspäter anfangen lassen, völlig aufgelöfel habe. Der wahrePublicist, wenn er die Rechte des Kayscrs und derReichö-stände bestimmen will, geht nicht über jenen Landfriedenhinaus, und der Staatsmann benutzt die voraufgchen-den Begebenheiten höchstens in der Maaße, wie Mon-reüguicu die alten Gesetze, und Winkelmann die halb-verwitterten Bruchstücke der Kunst benutzet haben; meh-rentheils nur zur Philosophie der Geschichte.
Meiner Meinung nach müßte eine Geschichte unsersheutigen deutschen Reichs mit dieser großen und glückli-chen Conföderation, welche unter dem Namen des Maxi-milianischen Landfriedens bekannt ist, anfangen, unddabcy der Anfang und der Fortgang, so wie die gänzli-che Zertrümmerung des ältern Reichs, in eine einzigeHandlung, in eine einzige Darstellung verwandelt wer-den. Aus der letztem ließe der Geschichtschreiber erst dieNothwendigkeit dieser neuen Vereinigung hervo, gehen,zeigte dann ihre Formel, und brächte nun alles übrige,was seit dem vorgefallen ist, als Verbesserungen undVerschlimmerungen des neuen Systems bey.
Das alte Reich endigte sich mit Provincial-Landfrie-den und Verbindungen, welche zuletzt so viel kleine voneinander unabhängige Staaten hcrvorgebracht habenwürden, als dergleichen Bündnisse vorhanden waren;oder diese hätten mit offenbarer Gewalt der Waffen zer-trennet und überwunden werden müssen. Zu dem m ucnhingegen conföderiren sich erst einige Fürsten und Stände,diese laden andre zu sich, bis sie zuletzt sich alle zu einem
gemein-