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3 (1778) Patriotische Phantasien
Entstehung
Seite
335
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oder Abheuerungsmsachen. zzz

5) Wie sein Nachfolger sich nicht in seine Erbschaftmische;

6) Wie er durch ein liederliches Leben seine Pfründeverwürfe, ohne Rücksicht, ob mit der Frauen Brautschatzeine Simonie begangen worden oder nicht;

7) Wie er auf eine Competen; oder die Leibzucht ge,setzt werde, wenn er seine Dienste nicht mehr leisten kann; rc.Und die Sache selbst, da von der geistlichen Pfründe demStaate am Altar, von der weltlichen im Gegentheil dem-selben im Felde, wenigstens durch die von ihm in Soldund Kleidung zu unterhaltende Vicarien gedicnet wird,leidet eine so vollkommene Vergleichung, daß ich nicht sehe,warum dabey einiges Bedenken seyn könne. Das einzige,was man sagen möchte, wäre dieses, daß die weltlichenPfründen erblich besessen würden. Allein sind Erbprä-bcndcn, die ganzen Familien gehören, andern GesetzenUnterworfen? steht es dem zeitigen Besitzer frey, solchemit Schulden zu beschweren ? und ist die Familie oder selbstder Sohn des Erbpfründcners verbunden, dessen Schul-den aus der Pfründe zu bezahlen?

Längst hat man dahier erkannt, daß der Sohn einesLeibeignen sich der väterlichen Erbschaft, die doch, weilsie zum Sterbfall gehört und von ihm gelöset werden muß,gar nicht vorhanden ist, entschlagen, folgends das Erbeaus der freyen Hand des Gutsherrn empfangen könne.Warum macht man aber dieses nicht zum allgemeinen Ge-setz? und setzt einmal für alle fest, daß der Sohn einesreihepflichtigen Leibeigenen wegen unbcwilligter elterlicherSchulden nie in gerichtlichen Anspruch genommen werdenMe?

Vielleicht ist dieses zu strenge; und dem Credit nach-'Heilig, welchen der Pfründer doch dann und wann noch-

wen-