Hofesherrn nicht überlassen werden. Z2z
Hälfte zum Weinkauf, und die übrige Hälfte wäre für dieGläubiger.
Allein es ist dieses nur ein Vorschlag, wogegen ein an,drer leicht neue Bedenklichkeiten, besonders, wenn manerst fragen wurde: worinn die Besserung bestehe? vorbrin-gen wird. Mein heutiger Wunsch wird indessen erfüllet,wenn man nur überzeugt wird, daß das Ziel was mansucht, so leicht nicht zu erreichen sey, wie viele wohl glau-ben mögen.
H.X1V.
Betrachtungen über die Abäusserungs-
oder Abmeyerungsursachen.
/As ist schon lange eine allgemeine Klage der Gutsherrngewesen, daß sie viele schlechte und liederliche Wirtheauf ihren Höfen dulden müßten, weil ihnen die Richter znviele Schwierigkeit machten, wenn sie solche davon setzen,oder wie man hier sagt, abäussern wollten. Man glaubtezwar derselben durch die Eigenthumsorduung völlig abzu-helfen, indem man die Fälle, worinn eine Abäusserung stattfinden sollte, namentlich bestimmte, und den Richter an-wies ohne alle Weirläuftigkeit zu verfahren. Allein die Kla-ge ist immer noch dieselbe, es sey nun, daß der MenschenWitz, dessen Erfindungen jn allen Handlungen so bündigausgeschlossen werden, immer noch eine Lücke findet, wo-durch er seinem alten Lehrmeister das: On ne penle jsmslrZ kam zurust; oder daß der Gesetzgeber die Ursachen derAbäusserung lweil von zween Personen, die sich des nemli-chen Verbrechens schuldig machen, die eine oft Mitleid,die andre aber eine strengere Strafe verdienet) nicht zu all-
X s gemei-