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3 (1778) Patriotische Phantasien
Entstehung
Seite
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als die Allsheurung der Bauerhöfe. 295

an der Emse und in einigen Gegenden im Bremischen, woder Lauer nach vollendeten Heuerjahren die Pfähle seinerHütte aufziehet, und solche weiter setzt. Das giebt aberarmselige Leute für den Staat, und geht nur in Gegendenan, wo ein leichter Boden, ohne Holzungen dem Heuer,ling untergeben wird. Hier im Stifte sind die Häuser dauer-hafter gegründet, und so lange in der Winnnottel oder deinHeuercontrakt nicht steht oder bey der Auflassung nicht be-dungen wird, wie man cs am Ende der Heuerjahre mitBau- und Besserung Halte» wolle, ist die Heuer, Pachtoder das Colonat, in so fern der Heuermann oder Pachterdie Häuser ohne Berechnung bauet und unterhält, erblich.

Hat das Erbrecht des Leibeignen also den väterlichenBau und dessen Besserung zum Grunde: so ist die letztereein würklicher Frcyftamm; und fehlt ihm nichts als derName und die Bestimmung. Nichts ist aber feiner als dasMittel, wodurch unsre Voreltern verhinderten, daß derFreystamm nicht auf freye Erben fallen konnte Da sievorhersahen, daß bey Einräumung des Satzes vom Frey-stamme, sich auch freye Erben beym Gutsherrn melden,und eine Vergütung dafür fordern könnten: so machten siedas Gesetz, daß keiner als der nächste Erbe im Gehör »)

T 4 den

,) Das Gut soll fallen an den nächsten Erben huldig! und hörig.S. Essenschcs Hofrccht beym von Steinen im Vi Stück setz»er Wcstphäl. Gesch. p. »754 lg. Die Erben sollen scyn ledig,huldig und Hofbörig an dem Gute. S. die WesthofischenHoftechte beym von Senkcnberg in aorp. jur. 6er, k.x. 115. polt pr-lbr. Die Hörigkeit schloß alle emsneip-wr,clericos, cives , und in xenere alle diejenigen von der Hofes' Erbschaft ans, die sich entweder als Frey oder Eigne in an-dern Schutz oder Hulde begeben hatten. Sie hat die Schick-sale der -mencipzrion erlitten, die sich auch spater verdunkelthat- Man fühlt es kaum mehr, daß sie der Grund gewesen,warum Geistliche des Lehnrcchts darbten, und noch der Grundder gestimmten Hand als eines brieflichen Gehörs ist.