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3 (1778) Patriotische Phantasien
Entstehung
Seite
237
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wegen Freylassung ihrer Einbehörigen. 257

Hirauf folgen dir Rechte, welche die Freyen sich selbstgrsetzet haben, und mein Mann nur bestätigt hat. Ich willauch hievon einige anführen Was die Braut oder derBräutigam in einen Hof bringt, fällt nie wieder zurück.Der überlebende Ehegatte hat den Nießbrauch des ganze»Höfts, und verliert ihn, so bald er sich wieder verheyra«thct. Doch kann mein Mann als Schirmherr ihnen ge»wisse Jahre geben, wenn die Kinder erster Ehe noch min»derjährig sind Dieses geschieht nach dem Gutachten derLrey ältesten Freyen, und gegen eine vorherbestelletr Si»cherhcs, daß der Hof in diesen Jahren nicht verschlimmertwerden solle Sind aber keine Kinder vorhanden: so mußder fremd cingekommene Lheil, welcher zur andern Eheschreitet, den Hof und das Hofgewehr dem nächsten Erbenräumen, was darüber ist, mag er mitnehmen, und wennhierüber Streit entsteht, entscheiden ihn die Schiedsmän»ner. Der letzte Wille einer kranken Person gilt für nichts,wenn auch rin Notarius die Gesundheit des Gemüths nochso deutlich erkannt hätte. Verlassungen und Vermächtnissekönnen nicht anders als bey gesunden Tagen in Person un-ter der Eiche und vor gehegten Freyhofe geschehen. DaSjüngste Kind erbt, damit die ältern aus dem Neste sind,wenn der Erbe wieder brüten will; und wenn diesen seinErbrecht genommen werden soll, müssen dir Ursachen, wel-che den Vater dazu bewegen, von den zwölf ältesten Freyenunter der Eiche gebilligt seyn.

Die odgehenden Söhne erhalten Kost und Kleidung inihrem elterlichen Hause bis ins 21 Jahr; und dann bekom«men sie zur Aussteuer sechs Hemde, rin vollständiges Kleid,und rin Malter Korn. Giebt ihnen der Vater mehr: soist es fein frryer Wille, der Sohn aber kann es mit Rechtnicht fordern. Die Töchter hingegen, welche bis in ihr igJahr in dersi elterlichen Hanse frep unterhalten werden, be,

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