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3 (1778) Patriotische Phantasien
Entstehung
Seite
208
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so8 Vom Hüten der Schweine.

Mehrere Schwierigkeiten setzt es wegen des Hüteirszur UN beschlossenen Zeit, indem einige ihrer Gactenfrüchtehalber verlangen, daß man das Dich und besonders dieSchweine das ganze Jahr durch hüten oder verwahrenlassen solle; andre aber die Schweinezucht und was solcheerleichtern kann, für so wichtig halten, daß sie solche mitdem kostbaren Unterhalt eines Hirten zur unbeschlossenenZeit hier im Lande nicht erschwert haben wollen.

Hier ist meiner Meinung nach ein Unterschied unterbeschlossenen und unbeschlossenen Gcrrcrn zu machen. Ernoftres Gehölze, worinn das Jahr Mast ist, gehört un-ter die beschlossenen Oerter, und vor denselben muß gehü-tet oder das Vieh, was darinn lauft, kann gepfändetwerden. Nur muß man nicht jeden Brssch, worinn sicheinige Eichbaume befinden, für einen beschlossenen Orthalten. Das Gehölz muß groß, und die Mast erkanntseyn, wenn eine ganze Gemeine ihre Schweine dafür hü-ten lassen soll; und ich sollte glauben, daß nur diejenigenMasihölzer für beschlossen geachtet werdcn könnten, woes sich der Mühe verlohnt, und Recht oder Gewohnheites mit sich bringen, die Schweine ordentlich zur Mast zumahlen oder einzubrennen; doch hat auch hiebcy der Besitzsein eignes Recht. Sonst ist es in verschiedenen Markenkeinem Genossen erlaubt, auf der ofnen Mark neben sei-nen Gründen, oder unter sein Dustholz Eichen Leigen zupflanzen, damit die Genossen nicht mit der Dienstbarkeitdes Abhütens zu leichtfertig beschwert, oder die Schweinevon den Eignern der Baume, welche solche doch, wennMast darauf ist, heimlich oder öffentlich schützen wollen,zurüchgeschlagen werden mögen.

Einen augelegten Eichelkamp kann man nicht für be-schlossen halten, sondern er muß sich selbst schützen, weil