iZ8 Also sollte man das Dreschen
Xl.l.
Also sollte man das Dröschen bey offnem
Lichte incht verbieten.
/As ist eine Erfindung des gegenwärtigen Jahrhunderts,
daß der Landmann nicht anders als am Tage oder beyder Leuchte dröschen soll. Allein wenn man bedenkt, daß
1) ein guter Haushalter in den Morgenstunden vorAnbruch des Tages, und zwar in den kürzesten Tagen drö-schen läßt,
2) jedesmal einer von den Dröschern ohne Licht aufden Boden steigen und die Garben hernnter werfen muß,
z) der Dröscher beym schlagen alle Flecke des Getrei-des unterscheiden, und wann die Drösche gewqnd wird, ei-nen dicken Nebel von Staub um sich dulden müssen, be-sonders wenn das Korn nicht recht trocken unter das Dachgekommen ist,
4) die Döhle zum Dröschen in den gemeinen Häusern45 bis 55 rheinländische Fuß lang ist,
5) Die Leuchten von Horn, welche in Blech gefastetsind, grosse Zwischenräume haben, deren Schatten so vielchreiter fällt, je weiter das Licht reichen soll,
6) das Horn auswendig vom Staube und inwendigvom Öeldampfe geschwind verdunkelt wird,
7) eine verschlossene keuchte fast noch einmal so starkzehret, und also noch eine öftere Nachförderung des DachtS«rfordert, als eine ofne Lampe,
8) Der Landmann, wo er noch einiges Licht davonhaben will, anstatt des Rübölö oder Rapsaatölö, was ihm
zu-