Eine lehrreiche Geschichte. Z67
Früh wie die Sonne aufgieng, eilte der Alte zum Wey-erhofs, und erhielt sogleich von dem Nedemeyer, daß eineHofsprache angesaget wurde. Ihr Männer vom Hofe,fieng hierauf der beredete Nedemeyer seine Rede gegen dieversammletm Hofesgenossen an, ihr wißt, wie oft ich dasUnglück beklagt habe, daß alle unsre Pflichten jetzt nachdem Herkommen beurthrilet werden. In den ältesten Zei-ten, wie ich von meinen Vorfahren gehöret habe, war esnicht also; sondern die Genossen eines Hofes hatten allenach ihrem unterschiedenen Verhältnisse») einerlei) Pflichten,
welche
men worden, ist es eine eigne Sache: ich getraue mir zusagen, daß kein einziges richtig seyn könne; weil man zurZeit, wie sie aufkamcn, z. E. sagte: Rindgeld, Schwei-negeld, Dienstgeld, und kein Gutsherr dieses zu Bucheschreiben konnte, ohne sich mit seiner eigne« Hand zu schlagen,gleichwol aber auch ohne V erletz ung seines Pflichtigen nichtschreibe» durfte: ein Rind oder dafür 4 Thalcr, ein Schweinoder dafür 2 Thaler, ein wöchentlicher Spanndienst oder dafürro Thaler. Jever setze sich hier an die Stelle des Gutsherrnund schreibe; und sehe dann zu, ob er nicht seine eigne Aus-legung für die Wahrheit niedcrschrcibe. Ganz anders verhältes sich mit dem Beweise durch langjährige Register. Diesebezeugen lediglich das KÄum vel pr-estirum. und die Ausle,gung schleicht sich auch so leicht nicht ein, oder man achternicht darauf. Der l. ?> o. tz« peobre., nach welchem esfür die gemeine Freyhcit schädlich gehalten wird, daß ei»Man» den andern zu seinem Schuldner schreiben kann, istskr die ganze Menschheit wichtig.i) Dieses war das sicherste Mittel den Bauern gegen die Aut.bürdung neuer Pflichten zu sichern. Rliqui noltrorum lol.
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