ZZ8 Also ist der Diensteyd nicht abzuschaffen?
Noch mehr aber nutzt der Diensteyd. Ost genug istes gesagt, ein redlicher Mann würde allezeit seine Pflichtthun, er möge bceydiget seyn oder nicht; und ich bin über»zeugt, daß dieser Schluß seine Richtigkeit habe. Allein derDiensteyd hat noch einen weit erhabnern Nutzen. Nichtselten kömmt ein Freund zum Richter, und stellt ihm seineSache so mitleidig, so angelegen und so dringend vor, daßer alle Mühe hat auf seinem Satze zu bleiben. Raisonnirter mit seiner Freundschaft: so ist er gewiß vcrlohren wie einMädgen das mit der Liebe raisonnirt; und wenn der Freundvon ihm für dasmal die Aufopferung seiner eignen Einsich-ten fordert, ihm die Möglichkeit, daß er irren könne, vor-hält, ihm Gründe vorbringt die allen Schein haben, andreFreunde zu Hülfe nimmt, und alles aufbietet, was Men-schen Witz aufbringen kann: so wird er unvermerkt erschüt-tert werden, wenigstens mit Gründen gegen Freundschaftvergeblich kämpfen. So bald er aber dem Freunde nurdieses sagen kann: ich sehe die Sache in meinem Gewissenso und so ein, und ich bin kraft meines Eydes verbunden,mein Gewissen zu befolgen: so wird die Unterredung ernst-haft; der Freund darf keine Aufopferungen fordern, ohnesich selbst für einen unehrlichen Mann zu erklären, und derRichter hat den Vortheil einer Nonne, die mit dem Ge-lübde der Keuschheit alle Betheurungen und Bemühung ih-res Liebhabers vereitelt.
In einem gleichen Vortheil befindet sich der Staats-mann, von dem ein Freund Entdeckungen verlangt; oderdem ein Freund Vorwürfe macht, daß, er ihm nicht einenWink von dem üblen Ausgange seiner Sache gegeben habe.Der Eyd dient ihm zur anständigen Entschuldigung, undder Freund kann sich beklagen, ohne mit Grunde empfindlichzu werden. Mit dem Gewissen hat es ausserdem seine be,
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