Die Ehre nach dem Tode. zrr
man hätte solche unter einer Staatscensur immer erreichenkönnen, wenn wir nicht zu früh hierin nachgegeben hätten.Allem so haben wir eins mit dem andern aus der Welt herausfatyi isirt, und nur kudewig der X V. hat das Glück gehabt,daß ihm in einer Leichenpredigt die Wahrheit nachqesagkworden. Billig sollte unö diese französische Mode wiederdahin bringen, wo wir vor hundert Jahren waren; undhiezu, mein Sohn, laß mich das Exempel geben. Laßmir eine Leichenpredigt halten, und errichte mir ein Denk-mahl, so wie meinem Urgroßvater errichtet worden . ..
H.XXIV.
Vorschlag zum bessern Unterhalt des
Relchscammergerichls.
man jetzt in England mit dem großen Entwurf«umgeht, alles deutsche Linnen, was dort hinkömmt,mir einer solchen Auflage zu beschweren, daß es endlichganz zurück bleiben, und den Schottischen und JrrischenLinnen weichen soll; in Deutschland aber, wo die heilsam«Justitz immer die große Nationalangelegenheit bleibt, mansich noch nicht über die Mittel vereinigen könn-n, wie dasHeil. Röm. Reichs Cammergerichte, von dessen Nothwen-digkeit jeder rechtschaffener Mann überzeugt ist, in seinergehörigen Vollständigkeit zu erhalten, und billiger Weisezu bezahlen sey: so war« es wohl unter allen Vorschlägen,die seit der Zeit, daß jeder Staat einige Projectenmacher alsnothwendige Räthe angenommen hat, geheckt sind, nichtder schlechteste, wenn sich die edle deutsche Nation unter derallerhöchsten Genehmigung ihres Oberhaupts dahin verei-nigt«, daß in allen Häfen und Anfurten unsers werthen
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