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2 (1778) Patriotische Phantasien
Entstehung
Seite
218
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2i8 Der Frledensadvocat.

mal seine Meinung entworfen und seine Mühe daran ge,Wandt, mögte vielleicht zu keiner Abänderung zu bringenseyn, der vorher leicht seine Meinung?geändert und einenandern Faden erwählet hätte. Daher es mir sehr nöthigzu seyn scheinet, daß jeder abzuhaudelnder Rechtfall erstangesagt, dann erwogen, und daraufendlich schriftlich ent-warfen werde.

Wenn eine solche Arbeit sich auch nur bloß auf dieMark- und Eiqenthumsrechte erstreckte; denn in bürgerli-chen und städtischen Sachen fehlt es so sehr nicht: so würdedieses was jene bcyden Artikel bcmft, ln wenigen Jahrenein uemlich vollständiges Landrecht geben, und dem philoso-phischen Geiste, der mit der Zeit alle Falten ausglättct undalles zum Vortheil erwählter Theorien einförmig macht, da-mit aber Freyheit und Eigenthum untergräbt, das mäch-tigste Ziel setzen.

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Der Friedensadvocat.

c^n einer gewissen deutschen Provinz finden sich Krieges-und Friedeneadvocaten. Die erstem kennen wir auch,die letztem aber nicht; und ist das sonderbareste dabcy, daßein friedensadvocat niemals eine Streitsache zu Rechte aus-führen darf Die Partheyen wenden sich zuerst an ihn; erstellet ihre Sache dem Richter vor; dieser vernimmt darüberden Beklagten, und setzt sodann einen Termin zum mündli-chen Vorbescheide an, worinn beyde Theile mit ihren Frie-densadvocaten erscheinen und die Güte versuchen. Kömmtder Vergleich zu Stande: so haben beyde Anwalde einen bil-ligen und angenehmen Vortheil; fehlt er aber: so haben siekeine weitere Hoffnung etwas an der Sache zu verdienen,

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