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2 (1778) Patriotische Phantasien
Entstehung
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204
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2O4 Von der Real- und Personalfreyheit.

dann gßl'08 inöominicskos (Länderey die der Herr selbstbauet > von non inllominicatis, und macht ganz andreSchlüsse und Folgen, als zur Zeit, wann Realfreyheit dieUeberhand gewinnet. In den Mittlern Zeiten währte diesesnoch fort. Alles was ein adlichcr Landsasse oder Dienst«mann beute mit seinem eignen noch so weitläustigcn Haus-halte bauete, war frey, und wen» er cs Morgen einemBauer zur Erbpacht gab, oder an einen unfreyen Mann ver-kaufteso gierig die Freyheit nicht mit über, und der Grundveredelte oder verbauerte sich nach der Beschaffenheit seineserblichen Besitzers.

So lange der Staat wenig Steuren und hingegen vieletapfere Hände oder Dienstleute forderte, war jede Bcftey-ung ein Zuwachs seiner Macht; ein Dienstmann, der sichauf einen Bauernhof setzte und ihn bcfreyete, war ein wahrerGewinn. Wie aber allmählich Steuren erfordert und Söld-ner angeworben wurden, veränderte sich das Interesse desStaats, und mit diesem die Politik. Nun mußte man derpersönlichen Freyheit Schranken setzen, und verfiel auf ver-schiedene'Mittel. Der eine Staat machte es zum Grund-sätze : nur derjenige soll de» Hof den er bewohnt, befreyenkönnen, der so viel als zweyhundert Tonnen hart Korn indem Staate jährlich einzunehmen hat. Der andre setzte fest,daß einer zwölf Höfe besitzen müste, um Einen durch seineWohnung zu befreyen; die mehrsten aber fielen auf dasuri poliicleri,, und gaben mithin dasjenige was eine persön-lich freye Familie lange als frey besessen hatte, verlohren,fetzten aber dagegen fest, daß von nun an keiner mit seinerPerson fernerhin etwas befreyen sollte.

Die Kataster oder Steuerbücher welche um diese Zeit auf-kamen, unterstützten diesen Plan- Dasjenige was damalswürklich steurete, wurde darinn beschrieben, und so mit ge-gen