iz4 Vorschlag zu einer Practica
XXXI.
Vorschlag zu einer Pactica für
das Landvolk.
habe mich mehrmals darüber gewundert, warumnicht jede Landesobrigkcit für jede Provinz, in sofern dieselbe besondere Gewohnheiten und Gesetze hat, ei-nen kurzen und deutlichen Unterricht für das Landvolkschreiben und drucken läßt, wocinn die ihm vorkommen-den Rechtsfäüe nach seinen Begriffen erörtert und zugleichgute Räthe und Mittel sich zu helfen vorgeschrieben wür-den, auf den Fuß, wie Tiss c es in Absicht auf die Er-haltung der Gesundheit gethan hat. Ein solches Werk,wenn es von alten erfahrnen Männern geschrieben undobrigkeitlich bestätiget würde, müste unstreitig von großemNutzen seyn, und manchen Layen der Rechtsgelchrfam-keit von unnützen Processen abhalten, oder doch davorverwahren können. Die gegenwärtigen Zeiten haben vie-les in andern Stücken zum Unterricht des Landvolks her-vorgebracht. Sie habe» ihm die Mittel eröfnct, sich inNothfällen, wo es keinen Arzt haben kann, selbst zu hel-fen; sie haben ihm den Bau verschiedener Futtcrkräu-ter, die Cultur der Maulbeerbäume, die Bienenzucht,das Branteweinbrcnnen und viele andre ökonomische Vor-theile in bcsoudern kleinen Schriften deutlich und begreif-lich gemacht. Warum sollten sie denn nicht endlich auchein gleiches in Absicht auf die ihn betreffende RcchtssälleIhun? Warum soll dieser Thcil des menschlichen Unter-richts der doch für die gemeine Wohlfart so wichtig ist,allein ein Gehcimniß der Geschworncn seyn? Und waskann man für Gründe anführen, die wenige Sorge, welche
man