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2 (1778) Patriotische Phantasien
Entstehung
Seite
103
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für den Zinscontrakt wieder einführen. ioz

haben Der Eigenthümer eines Guts kann zu der Erdenichr sagen: Gicb mir nach einem halben Jahre so viel Geldwieder, als ich für mein Gut ausgelegt habe Dennochsinken die liegenden Gründe darum nicht in ihren» Werth.Warum sollte dann der Herr einer Renteoerschreibung mehrRecht haben? Oder kann man fürchten, daß sich wenigerRente als Grundkaufer finden würden? Unsre Einbildungmuß nur erst wieder recht gewöhnet werden, und jederwird gern Rente kaufen, wenn er nicht mehr auf Zinsenleihen kann.

^-Trrile.

XIX.

Vorschlag zur Erleichterung der hofge-

sessenen Schuldner.

^Henn ein Landmann seinem Gläubiger einiges Landüberläßt, um sich aus der Nutzung desselben sowohl wegen des Hauptsiuhls als der Zinsen bezahlt zu ma-chen: so nennen wir dieses Tovbau oder Todsaar. Der-gleichen Contrakte sind nun zwar auf sichere Weise verboten,weil sie leicht zum Wucher Anlaß geben können, indem mandasjenige, was der Gläubiger auf diese Weise erhält, nichtso genau überschlagen kann. Allein bey näherer Prüfungwird man finden, daß dieser Contrakr, wenn er anders ge-nau berechnet ist, dem Schuldner alles leiste, was er ins-gemein zu wünschen pflegt. Mit Hülfe desselben zahlet erin leichten unmerklichen Terminen ab; das Geld, womitder Gläubiger bezahlt wird, kömmt ibm nicht in die Hände,und geht ihm nach einer richtigen Folge auch nicht durchdie Finger; der Gläubiger nimmt sein Capital gleichsam beyPfennigen an, und die Zeit, wo der eine frey, der andre

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