98 Also sollte mari den Rentekauf
zuerst unter Bürgern und Handelsleuten aufgekommen, undin Deutschland weit späte, auch bey den Landeigenrhümerneingeführet warben, da man an die Canonischen Recht-nicht mebr gebunden zu seyn glaubte. Die neuern Coloniestrn find dem Strome gefolgt. In der That aber scheinetes, daß man den wahren Grund, warum der Zinscontraktverboten gewesen, nicht eingesehen habe
Man wird cinwenden, daß auf diese Weise, und wennman die Renten an statt der Zinsen wieder ewführen, oderwelches eincrlcy ist, dem Gläubiger die Macht benehmenwollte, sein Capital zu jederzeit zu lösen, der ganze Creditwegfallen würde. Allein warum erfolgt dieses nicht auchin Frankreich, Spanien und Italien, wo kein Gläubigerseinem Schuldner eine Renteverschrcibung losen kann? War-um erfolgt nicht eben dieses in andern benachbarten Ländern,als z. E. im Holländischen, Ostfriesischen, Oldenbnrgischenund Holsteinschen? warum erfolgt es nicht in England,wo man ebenfalls nur Renten oder Annuiteten hat, undsogar aus einem Wechsel nie an seines Schuldners Güterkommen kann, wenn er solche nicht freywillig übergiebt?Sitzt nicht noch jetzt ein vornehmer Herr wegen Wechsel-und Rcchnungsschulden in des Königsbank, der seiner Frauenund Kindern zu gefallen seine Güter nicht übergeben, son-dern sein Leben in der Haft zubringen will, wohin er sichjährlich einen Theil seiner Einkünfte schicken läßt?
Die Furcht, daß der Credit wegfallen würde, ist alsotheils eine Folge unsrer seit hunoert Jahren veränderten Artzu denken, theils aber ungegründet. Es würde vielmehreben dadurch, daß der Zinscontrakt auf dem Lande ganzabgeschaft und dafür der Rentekauf wieder eingeführet wür-de, ein ganz neuer Credit entstehen. Denn die erste noth-wrndigr Folge davon würde seyn, daß die Renteverschrei-
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