2o8 Von dem Verfall des Handwerks
seinen Sohn einem Freymeister zu übergeben Was Hilstalso dem angenommenen Freymeister das LandesherrlichePrivilegium, wenn er den Vorthcil, Lehrbursche zu haben, ent-behren, und wofern er einen Gesellen haben will, solchenkostbarüch aus fremden ausserhalb Reichs gelegenen Ortenkommen lassen muß.
Wie aber, wenn Jhro Kayserl. Majestät, nach demBeyspiele des jetzigen Königes von Frankreich, in allengrossen deutschen Städten vier Freymeister in jeder Kunstprivileguten, die miteinander eben wie die zünftigen Mei-ster correspondirten; ihre Lehrburschen zu Freygesellen mach-ten ; ihre Loge» oder Krüge zu deren Aufnahme hielten,und in allem eben so aneinander hiengen, als die geschlos-senen Zünfte? Wie wenn es Jhro Kayj'crl. Majestät gefiele,sich mit England, Frankreich und Holland darüber zu ver-einigen, daß die Haupt-Freymeisterlogen in jedem Reicheeine gemeine Kundschaft zusammen errichteten, und dieFreygesellen wechselsweise von einander annähmen? Soltealsdenn nicht das Recht eines jeden Landesherrn, nach Ge-fallen einen Freymeister anzuordnen, von ganz andrer Wür-kung seyn? Jetzt ist es ein Schatten; alsdenn aber würdees das allerkräftigste Mittel werden, auf einmal den größ-ten Wetteifer in ganz Deutschland zu erregen.
In den alten Zeiten waren viele Gesellschaften, und be-sonders die von der sogenannten runden Tafel, worinn nie-mand zugelassen wurde, als der gewisse Ahnen beweisenkonnte. Diese Gesellschaften hießen Massoneyen, welchesmit dem holländischen dtserlcbspy und dem deutschen Ma-scopey übereinkömmt. Gegen diese Gesellschaften wurdenfreye Massoneyen errichtet, worinn jeder ehrlicher Mannohne Rücksicht auf seine Geburt ausgenommen wurde.Ihre Mitglieder nennten sich freye Massons, welche lächer-