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1 (1928) Die Familie Hertmanni
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gen übereilet würden deren letzten willens Verordnung mutulis üsbullszu erklähren, des endts dan Borwohlgemelte Herren Schefsen mich Nota-rium undt gezeugen beruffen laßen hätten, dieselbe sambt undt sondersdes endts nochmahlen hiemitten undt in Krafft dieses requirirt und:ersucht haben wolten, inmaßen dieselbe dan so forthin in allerseiths gegen-wärtig folgendes Verordnet undt disponiret haben undt zwaren

Für Erst haben dieselbe sambt undt sonders zur Zeit deren Hin-scheidens Gott dem allmächtigen ihren Erschäfferen durch die thewre Ver-diensten seines eingebohrenen Sohnes Jesu Christi undt getrewen Vor-bitt der allerheiligster Iungferen undt Mutteren Gottes Maria, fortallen lieben Heiligen Batronen und Patroninnen in die Himmlischefrewdt ihre seelen aufs- undt ahnzunehmen sich demüthigt empfohlen,wollendt man dießelbe beyde in der Psahr zu S. Apostolen Versterbensollen, als dan in des Closters Kirchen ack S. Aprum christkatholischemGebrauch gemäß beerdigt und begraben werden. Zweytens legirten beydeundt ein jeder besonders zur Zeit dero Hinscheidens regierenden Ertz-bischoffen undt Churfürsten zu Cöllen wie auch zum Baw hiesiger hoherThumbkirchen jederenorths gewöhnlichen Turnus.

Drittens adyrte die fraw Mutter animo et corpore Vor denen Vor-wohlgemelten Herren schefsen Notario undt gezeugen daßjeniges wasderoselbe durch absterben dero Tochteren Iufferen Helena Carolina ahngereidt- undt ungereidten güthern anerstorben undt anerfallen ist.

Viertens Erklährte Borwohlgemelte Testirende Verwittibte Ostmans,waßmaßen dieselbe Vor dero Herr Sohn Andrea Josephs Ostman läng-stens nach resignirter Canonicat ad 8t. -^pc>8tolc>8 zur schuldigster danck-bahrkcit ahn den Hr. resignanten, als auch deßen fraw Mutter die SummamVon achtzehnhundert Rthlr. in pistohlen, so dan deßen frewlein schwesterenzwey schnür perlen, welche bey der fraw Wittiben Wollpots mit hundertzwantzig Rthlr. bezahlt, noch einen ring ahn deßen frewlei Baase VonSchönenbeck, welchen mit hundert rthlr. bezahlet, undt annebens ahnStatutengelder, jurs. resi^nationw undt Canonical Kleydungen wenig-stens sechßhundert rthlr. außgeben undt darzu Verwendet worden, wieauch Von der Verkauften Bibliothec empfangen Vierhundert Rthlr. Zuder Canonical behausung ad 8t. H.postolo8 Verwendet worden seyen,wollendt, daß einsolche derselb conferiren, undt bis dahin einsolchesgeschehen von dero Hinderlaßenschafft außgeschloßen seyn solle.

Fünftens Vermachte dero Geistlicher Juffer Tochter Sibilla SophiaOstmans ?roke88L 8. -^.prum Vor einen Jährlichen ipiellpfenning, solang als dieselbe leben wirdt, die Jährliche intereße Von dem Capital,welches in der so genanten Kotzgaßen angelegt, so dan die in Terehse Vondem Capital Von hundert dahler aufs einer behausung auff der Weyer-straßen belegt, stehendt, gestalten ein solche lebenslänglich undt fernersternicht genießen undt Empfangen solle, so dan fernerster für einen newcnhabitt nach ihro frawen Testatricen tödtlichen hintritt zu Empfangen adsünff undt zwantzig rthlr., in maßen deroselbe einsolches für einen jähr-lichen spiellpfenning undt annebens für einen newen habitt VorschriebcnZwantzig fünff Rthlr. empfangen undt gegeben werden sollen, dieweilen dan