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1 (1928) Die Familie Hertmanni
Entstehung
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Stiftungen in der Familie Hertmanni.

In der Zeit der Reformation, als die lutherische Lehre durch Deutschlandihren Siegeszug antrat, derart, daß fast neun Zehntel aller Deutschen evan-gelisch waren, war man auf der katholischen Seite besonders bestrebt, aufalle nur denkbare Weise die Reformation zu unterdrücken. Wir wissen, wiediese Bestrebungen in der sogenannten Gegenreformation des 17. Jahr-hunderts von einem großen Erfolg gekrönt waren. In dem engeren Rahmender einzelnen Familien kamen diese Bestrebungen darin zum Ausdruck, daßvielfach Stiftungen gemacht wurden zum Besten der studierenden Jugend, vorallem zur Förderung des theologischen Studiums.

Derartige Stiftungen finden sich auch in unserer Familie. Sie haben inder Geschichte der Familie eine gewisse Rolle gespielt, und deshalb mag esgerechtfertigt sein, wenn wir im Folgenden etwas näher darauf eingehen.

I. Stiftungen des Kanonikus Johann WilhelmHertmanni.

Der Kanonikus Johann Wilhelm Hertmanni, von dem wir auf Seite 32 ff.dieses Buches ausführlich geredet haben, hat 2 Stiftungen gemacht, beideunter dem 1. 3. 1710.

Die erste hat folgenden Wortlaut:

Kundt und zu wißen seys hiermit, demnach ich nach reiffen bey mirgenommenen Bedenken zur Beförderung meiner Seelen Wohlfahrt fürrathsam ermessen neben andern in meiner testamentarischer letztererwillens Disposition verordneten gottgefälligen Legaten und kunckationsnzur slimentation und eckucLtion vier Mägdgern, oder Töchternauf gewisse nachbeschriebene Lonäitionen eine Bermächtniß und bestän-dige zu ewigen Tagen wehrende kunckation ein und aufzurichten; maßendann hiemit und in Kraft gegenwärtiger kunckutiion aufgerichtet und zuewigen Tagen zur Ehr, Lob und Dienst der Himmels Königinn höchst-gebenedeyter heiliger Mutter Gottes Maria beständig gehalten haben will;nämlich daß zu solcher vier Mägdgern oder Töchtern, so ungefähr 17jähri-gen Alters und etwas zu lehrnen cupabell sind, zu vorderist und voranderm aus der Stadt Hamm in Westphalen von dasigen jedesmalen zeitlichen ?Ltre (luarckiano mit Zustandt der jedesmaligen Provi-soren der hammischen Katholischer gemeinden ausgesehen, benennt undprnesentirt werden sollen unKatholische, welche dadurch zum KatholischenGlauben beförderet, diesemnächst diejenige, welche zwarn von KatholischenAeltern gebühren, jedoch zu besorgen, daß pervertirt und vom rechtenallein seligmachenden römischen Katholischen Glauben abtrinnig werdenmögten; diessals ?utri Ouarckinno und denen provisoribus eine auf-richtige Verhandlung bey schwerer gewißens Verantwortung recommsn-ckleren; dahe aber etwa dergleichen Töchter nicht eben vorhanden seyen,